Gerichtsstreit:Hohenbrunn mahnt Feuerwehrmann ab

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In vielen Gemeinden fehlen Einsatzkräfte, die im Ernstfall schnell in die Schutzanzüge schlüpfen können. In Hohenbrunn untersagte die Gemeinde einem Mitarbeiter den Dienst bei der Feuerwehr. (Foto: Claus Schunk)

Erst untersagt die Gemeinde einem Beschäftigten den freiwilligen Dienst, dann ergreift sie "erzieherische Maßnahmen", die vor dem Arbeitsgericht enden. Der SPD-Landtagsabgeordnete Gantzer spricht von Mobbing.

Von Martin Mühlfenzl, Hohenbrunn

Peter Paul Gantzer versteht sich selbst als Anwalt der Feuerwehrler und Polizisten im Freistaat. Als Hohenbrunn einen bei der Gemeinde beschäftigten Feuermann kaltstellte, rief der Haarer SPD-Landtagsabgeordnete den Petitionsausschuss des Landtags an. Obwohl dieser dem Mann recht gab, trafen sich die beiden Parteien am Dienstag vor dem Münchner Arbeitsgericht.

Die Gemeinde hatte dem Feuerwehrmann Isidor Wäsler aus Höhenkirchen- Siegertsbrunn aus "gesundheitlichen und betrieblichen Gründen" untersagt, weiter während der Arbeitszeit auszurücken. Gantzer setzte sich daraufhin beim Petitionsausschuss für die Rückkehr des damals 52-Jährigen in den Dienst bei den Freiwilligen Feuerwehren Höhenkirchen und Hohenbrunn ein. In beiden ist Wäsler Mitglied.

Der Petitionsausschuss gab dem Mitarbeiter recht

Gantzer argumentierte, es sei erstens untragbar, dass eine Gemeinde einem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr den aktiven Dienst untersage. Zweitens widerspreche es dem Bayerischen Feuerwehrgesetz, in dem der Freistellungsanspruch zweifelsfrei geregelt sei. Der SPD-Abgeordnete hatte damals Erfolg. Der Ausschuss entschied, dass die Gemeinde Hohenbrunn das Verbot aufheben muss. Das tat sie auch, nachdem ein Arzt Wäsler die volle Dienstfähigkeit bescheinigt hatte.

Dieser Konflikt ist also vom Tisch. Dennoch trafen sich Wäsler und die Gemeinde, vertreten durch Geschäftsleiter Thomas Wien, am Dienstagnachmittag vor dem Münchner Arbeitsgericht. Wäsler, der im Hohenbrunner Bauhof beschäftigt ist, klagt gegen zwei Abmahnungen, die Geschäftsleiter Wien nach der Causa Feuerwehr gegen ihn ausgesprochen hatte und die bis heute Bestand haben. Zum einen, argumentiert die Gemeinde, habe Wäsler in einem Fall Überstunden nicht wie vorgesehen in das EDV-System eingetragen, zum zweiten eine Krankschreibung nicht wie vom Arbeitgeber gefordert am Tag der Ausstellung in der Personalabteilung abgegeben.

Die Klage wurde letztlich abgewiesen. Wäsler aber vermutet einen Zusammenhang mit dem ihm auferlegten Feuerwehr-Verbot. Bereits Peter Paul Gantzer hatte in seinen Ausführungen vor dem Petitionsausschuss von "Mobbing" gegen Wäsler gesprochen. Dies bestreitet indes die Verwaltung. Die Abmahnungen seien "erzieherische Maßnahmen" nach Wäslers Vergehen, der seit 22 Jahren für die Gemeinde arbeitet, sagte Geschäftsführer Wien nach der Anhörung im Amtsgericht.

Dort spielte die gemeindliche Anordnung, Wäsler dürfe keine Einsätze fahren, keine Rolle. Sie steht nicht im Zusammenhang mit den Abmahnungen. Sie lässt aber Zweifel daran aufkommen, dass es im Verhältnis der Gemeinde zu ihrem Angestellten zum Besten steht. Und sie führt zu der Frage, ob es die Hohenbrunner Verwaltung mit den gesetzlichen Regelungen so genau nimmt.

Der Kommandant entscheidet, ob ein Feuerwehrmann diensttauglich ist

Kreisbrandrat Josef Vielhuber, dem der Vorfall und die Petition bis Dienstagnachmittag nicht bekannt waren, hat eine klare Haltung. "Allein der Feuerwehrkommandant hat zu entscheiden, ob ein Mitglied diensttauglich ist oder nicht", sagte Vielhuber der SZ. "Eine Gemeinde hat hier keine Zuständigkeiten und darf einem Feuerwehrkommandanten niemals hineinregieren." Ihm selbst sei so ein Fall bisher auch nie untergekommen. "Die Gemeinde ist die Trägerin der Feuerwehr, aber sie kann keine derartige Anordnung herausgeben", so der Kreisbrandrat.

Hohenbrunns Bürgermeister Stefan Straßmair (CSU) erklärt, seine Verwaltung habe damals aus "Fürsorgepflicht" für Isidor Wäsler heraus entschieden, ihm den Dienst bei den beiden Freiwilligen Feuerwehren zu verwehren. "Das ist unsere Aufgabe als Arbeitgeber", so Straßmair. Der Fall hab sich nach der Petition und der ärztlichen Untersuchung schließlich auch gelöst. "Uns in Hohenbrunn und gerade mir als Bürgermeister ist es sehr wichtig, dass die Bürger zu den Feuerwehren gehen", sagt Straßmair. "Und wir ermutigen unsere Mitarbeiter auch dazu."

Das Treffen vor dem Arbeitsgericht will der Rathauschef indes nicht kommentieren. Auch nicht die harte Haltung seines Geschäftsleiters, der einen Kompromiss rigoros ablehnte. Die Abmahnungen gegen Wäsler bleiben noch ein Jahr in der Personalakte. Er selbst ist seit einem Jahr krank geschrieben - und kann momentan auch keine Feuerwehreinsätze fahren.

Der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Hohenbrunn, Robert Paul, wollte sich am Dienstag nicht zu den Vorkommnissen um Isidor Wäsler äußern.

© SZ vom 21.09.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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