Die Frist zur Rettung der Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen (Maro) ist um knapp vier Wochen verlängert worden. Wie Insolvenzverwalter Ivo-Meinert Willrodt von der Pluta Rechtsanwalts GmbH am Dienstagnachmittag mitteilte, kann das Unterstützungskapital noch bis zum 10. November auf das Treuhandkonto eingezahlt werden. Bis dahin benötigt die in ganz Oberbayern aktive Genossenschaft mit Sitz in Ohlstadt mindestens vier Millionen Euro. Ursprünglich sollte diese Summe bis zum 15. Oktober vorhanden sein. Bislang sind 2,92 Millionen Euro eingegangen.
Im September hatten die Mitglieder bereits zuversichtlich auf dieses Datum geschaut, denn 3,8 Millionen waren ihnen insgesamt in Aussicht gestellt worden. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen machten Zusagen. Doch solange es sich nur um Absichtserklärungen handelt und das Geld nicht auf dem Treuhandkonto eingeflossen ist, zählt es nicht. Die Maro war im März dieses Jahres in finanzielle Schieflage geraten, nachdem bei einem Projekt in Landsham im Landkreis Ebersberg eine Finanzierungslücke entstanden war. Drei Banken zogen sich aus dem Großprojekt zurück. Betroffen sind dadurch 287 teils sozial geförderte Wohnungen an 18 Standorten in Oberbayern, auch in den Landkreisen Starnberg, München und Bad Tölz-Wolfratshausen.
„Wir arbeiten am Insolvenzplan für die Maro. Nur wenn ausreichend Kapital auf dem Treuhandkonto vorhanden ist, kann der Insolvenzplan finalisiert werden“, erklärt Willrodt. Weitere Unterstützer seien aufgerufen, sich zu beteiligen. Wenn die erforderliche Summe zusammenkommen sollte, reichen der Insolvenzverwalter und sein Team um Rechtsanwältin Marlene Scheinert im November den Plan beim Amtsgericht München ein. Sollten die Mittel nicht zusammengetragen werden, „erleiden alle Mitglieder den Totalverlust ihrer Anteile“, wird Scheinert in der Mitteilung zitiert. Der Neustart der „Maro 2.0“ sei, vorbehaltlich der Zustimmung der Gläubiger, für Jahresbeginn 2025 geplant.