Geldpolitik:Entscheidung noch offen

Kreissparkasse prüft, ob sie Prämiensparverträge kündigt

Von Konstantin Schätz, Landkreis

Immer mehr Sparkassen kündigen derzeit sogenannte Prämiensparverträge ihrer Kunden. So verlieren im Kreis Erding zum 31. Oktober 2500 Kunden ihre Sparverträge. Betroffen von der Kündigung sind dabei Kontrakte, die seit 15 Jahren bestehen und bei denen keine Laufzeit festgelegt wurde. Ob Sparbuchbesitzern bei der Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg dasselbe Schicksal droht, ist derzeit noch offen. "Wir haben noch keine Entscheidung getroffen und können auch noch nicht sagen, wann wir eine Entscheidung treffen werden", sagt Kerstin Brehm von der Pressestelle der Kreissparkasse. Zu der Frage, wie viele "S-Prämiensparen-flexibel"-Verträge es in ihrem Haus gibt, die eine solche Entscheidung betreffen könnte, wollte man sich nicht äußern. Derzeit warte man auf die Prüfung einer Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs (BGH). Dieser hatte im Mai entschieden, dass Sparkassen Prämiensparverträge kündigen dürfen, wenn die höchste Prämienstufe erreicht ist. Das ist meist nach 15 Jahren der Fall. Kunden einer Kreissparkasse in Sachsen-Anhalt hatten gegen die Kündigung ihres Sparvertrags geklagt. Der BGH gab dem Geldinstitut recht. Mit Verweis auf das Urteil kündigten weitere Geldinstitute in Deutschland die Maßnahme an.

Auslöser der Kündigungen seien nach Angaben des Leiters des Vorstandsstabs der Sparkasse Erding-Dorfen, Johann Kiermaier, der Minuszins der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Niedrigzinspolitik der EZB führe dazu, dass der Zinsüberschuss der Sparkasse seit Jahren rückläufig sei. Außerdem würden die Kreditinstitute einen Minuszins von 0,4 Prozent zahlen. Diesen Negativzins führte die EZB für Geldinstitute ein, die ihr Geld nur für kurze Zeit bei der Zentralbank anlegten. Kreditinstitute mussten daraufhin Zinsen zahlen, statt sie zu erhalten. Die Kreissparkassen rechtfertigen damit die Kündigungen.

Die Prämiensparverträge - wie der "S-Prämiensparen-flexibel" der Kreissparkassen - wurden in den Neunzigerjahren eingeführt. Kunden zahlen einen konstanten Betrag ein und erhalten eine Prämie. Je länger man einzahlt, desto höher fällt diese aus. In den ersten Jahren beträgt die Prämie um drei Prozent. Nach 15 bis 20 Jahren Laufzeit versprachen die Kreditinstitute teilweise bis zu 50 Prozent der jährlichen Einzahlungen. Diese Geldgrube wird jetzt von den Geldinstituten zugeschüttet, da sie es sich nicht mehr leisten können.

Diskutiert wird auch über die Verzinsung. Während Prämien vertraglich festgelegt wurden, hat man die Zinsen an den aktuellen Marktzins angepasst, Zinsklauseln gab es nicht. 2004 entschied der BGH, dass sich der Zinssatz an festen Bezugsgrößen des Kapitalmarkts orientieren müsse. Die Zinsberechnungen vieler Sparkassen würden dem nicht standhalten, hieß es in einer Studie der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Kunden, die einen Prämiensparvertrag bei einer Kreissparkasse hatten, konnten so eine Nachforderung verlangen.

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