Süddeutsche Zeitung

Gebühren:Nichts Halbes und nichts Ganzes

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Die Unterhachinger Gemeinderäte müssen über die Umlegung der Erschließungskosten für den Perlacher Forstweg entscheiden. Weil die Straße nur einseitig bebaut ist, müssen die betroffenen Grundeigentümer besonders hohe Kosten befürchten

Von Irmengard Gnau und Iris Hilberth, Unterhaching/Aschheim

In vielen Gemeinden gibt es Straßen, die zwar auf den ersten Blick fertig aussehen, die aber nach rechtlichen Kriterien noch nie endgültig erschlossen wurden. Unterhaching hat nach eingehender Prüfung festgestellt, dass nur ein einzige Straße im Ort betroffen ist, der Perlacher Forstweg. Der soll jetzt endlich ordentlich hergerichtet werden, denn mit einer Gesetzesänderung im Kommunalabgabengesetz 2016 haben die Gemeinden eine Frist gesetzt bekommen: Vom 1. April 2021 an gelten Geldforderungen für Straßen, mit deren Herstellung vor mehr als 25 Jahren begonnen wurde, als verjährt, die Kommunen können die Kosten also nicht mehr über das Erschließungsrecht abrechnen. Viele Gemeinden drängt das zum Handeln. So auch Unterhaching: "Erschließen wir die Straße nicht bis zum 1. April 2021, kann das für den Bürgermeister haftungsrechtliche Konsequenzen haben", erklärt Rathaussprecher Simon Hötzl. Darauf habe das Landratsamt ganz klar hingewiesen. Nun ist aber die Frage: Wer soll das zahlen?

Prinzipiell sieht das Erschließungsbeitragsrecht vor, dass die Grundstücksbesitzer entlang der Straße zu 90 Prozent für die erstmalige Erschließung - und zwar auch für die nachträgliche - aufkommen müssen. Doch der Perlacher Forstweg ist nur auf der Nordseite bebaut, im Süden schließt sich ein Feld an. Deshalb kämen auf die Grundeigentümer im Norden besonders hohe Kosten zu. Allerdings ist im Flächennutzungsplan auf der Südseite ein allgemeines Wohngebiet dargestellt. Um auch den Eigentümer des südlichen Grundstücks zur Kasse zu bitten, müsste der Gemeinderat einen Bebauungsplan aufstellen.

Als vergangenen Oktober das Thema erstmals im Gemeinderat auf der Tagesordnung stand, ließen die Fraktionen allerdings deutlich durchklingen, dass dieses ursprüngliche Vorhaben der Verwaltung wohl keine Mehrheit finden wird. Nicht noch mehr Wohnbebauung in Unterhaching, war der Tenor. Für die Bauausschusssitzung an diesem Dienstag gibt es daher einen neuen Vorschlag. Zwar soll weiterhin ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der jedoch soll nur die Straße betreffen, die laut Hötzl mit einem Wendehammer versehen werden soll. "Es geht jetzt erst einmal um die planungsrechtliche Grundlage. Gebaut wird sicher noch nicht in 2019", stellt er klar.

Doch dann bleibt immer noch zu klären, mit welchen Kosten die Anwohner rechnen müssen. Die Freien Wähler machen nach ihrem Erfolg bei der Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs), welche die CSU noch vor den Landtagswahlen 2018 auf Druck der Freien Wähler abgeschafft hat, inzwischen auch gegen die nachträgliche Ersterschließung mobil. Sie wollten die Anlieger von mindestens 25 Jahre alten Straßen bereits rückwirkend zum 1. Januar 2018 von den Erschließungsbeiträgen befreien statt erst 2021. Die Beitragsausfälle sollten die Kommunen aus der allgemeinen staatlichen Steuerkasse ersetzt bekommen. In den Koalitionsverhandlungen haben sich die Freien Wähler damit jedoch nicht durchgesetzt. Allerdings hat das bayerische Innenministerium im November in einem Brief an die Städte und Gemeinden betont, dass die Kommunen "nicht verpflichtet" sind, "zwingend" vor Ablauf der Verjährungsfrist noch all ihre alten Straßen herzurichten. Sie sollten vielmehr abwägen, ob die technische Fertigstellung "wirtschaftlich sinnvoll und vertretbar ist". Eine nachvollziehbare Entscheidung bietet aus Sicht des Ministeriums "keinen Anlass für eine Beanstandung".

Bei einer nachträglichen Erschließung gibt es noch eine Option: In Aschheim hat eine Bürgerinitiative per Bürgerentscheid durchgesetzt, dass die Gemeinde nun mehr als die üblichen zehn Prozent bei der Ersterschließung übernimmt. Drittelerlass nennt sich dieses Instrument, das den Kommunen ermöglicht, bei Straßen im Altbestand die betroffenen Anwohner finanziell zu entlasten und weitere 30 Prozent der Ersterschließungskosten auf die Allgemeinheit umzulegen.

Auch Unterhaching hat in seiner Ortssatzung den Drittelerlass aufgenommen, allerdings als Option. "Es wird von Fall zu Fall entschieden, ob er angewandt wird", sagt Rathaussprecher Hötzl.

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Quelle:
SZ vom 15.01.2019
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