Süddeutsche Zeitung

Garching:Verein: Reaktor muss heuer ruhen

Gegner der Neutronenquelle dringen auf Jahresgrenzwert

Nach dem Zwischenfall am Forschungsreaktor München II (FRM II), bei dem unbeabsichtigt mehr radioaktives C-14 ausgestoßen wurde als erlaubt, meldet sich auch der Verein "Bürger gegen Atomreaktor Garching" zu Wort. Er kommt zu dem Ergebnis: "Alles wie immer: Störfall C-14 - Vertuschen, beschönigen und verharmlosen!". Die TU als Betreiber der Forschungs-Neutronenquelle hatte eine Überschreitung der Jahresgrenzwerte um 15 Prozent gemeldet. Das C-14 war während Wartungsarbeiten am Reaktorbecken Ende März entwichen, weil Mitarbeiter es versäumt hatten, eine Abscheideanlage anzuschließen, die den radioaktiven Kohlenstoff zurückhalten soll. Die Reaktor-Gegner fordern deswegen, der FRM II dürfe in diesem Jahr nicht mehr in Betrieb gehen.

Der Verein kritisiert in einer Pressemitteilung die Argumentation des Betreibers als "ziemlich dreist". Dieser meine, dass der Grenzwert einfach nur sehr niedrig festgesetzt wurde und völlig unbedenklich sei, da nach der Strahlenschutzverordnung eine viel höhere Menge erlaubt sei. Für die Reaktor-Gegner stellt sich deswegen die Frage, nach welchen Regeln hier gespielt werde. "Sind Genehmigungswerte nur Richtwerte, die man einhalten kann oder auch nicht?" Wenn alles so unbedenklich sei, warum wurden sie dann überhaupt festgelegt? Für sie steht fest: Der Jahresgrenzwert ist bereits überschritten, deswegen dürfe der Forschungsreaktor auch 2020 nicht mehr anfahren. Denn sonst würde noch mehr C-14 emittiert.

Der Verein zweifelt auch die Aussage an, das C-14 sei nur auf dem Campus niedergegangen. Hier werden Belege gefordert. Und selbst wenn dem so wäre, sei eine sofortige Dekontaminierung des Geländes nötig. Da die gesamte Jahresdosis in einem kurzen Zeitraum entwichen sei, müsse die Tagesdosis enorm hoch gewesen sein. Es sei zu befürchten, dass für die Bürger eine zusätzliche radioaktive Belastung bestanden habe und sie "damit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ausgesetzt waren, ohne, dass sie davon Kenntnis erhalten hatten". C-14 habe eine Halbwertzeit von 5730 Jahren, so werde es "dauerhaft in der Umwelt verbleiben". Die Reaktor-Gegner fordern eine lückenlose Aufklärung des Vorfalls. Sie verweisen auch noch einmal darauf, dass der Betrieb des FRM II ihrer Meinung nach sowieso illegal ist, weil er die in der Genehmigung festgeschriebene Umrüstung auf niedriger angereichertes Uran nicht vollzogen habe.

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Quelle:
SZ vom 27.05.2020 / pa
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