Süddeutsche Zeitung

Garching:Sozialer Wohnungsbau im Wartestand

Stadträte fordern Details, ehe sie über eine SoBoN-Quote beschließen

Von Gudrun Passarge, Garching

Die Stadträte sehen noch Klärungsbedarf, bevor sie einen Beschluss zur Anwendung der sozialgerechten Bodennutzung treffen wollen. Zwar hatte die Verwaltung schon ein umfangreiches Papier zum Antrag der Grünen ausgearbeitet, aber sämtliche Fraktionen forderten noch Präzisierungen. Konkret geht es um die Forderung, die Sobon-Quote auf 30 Prozent der entstehenden Geschossfläche zu erhöhen, um es der Stadt zu ermöglichen, bei Baugebieten mehr sozialen Wohnungsbau, Genossenschaftliches Wohnen oder Einheimischenmodelle umsetzen zu können. Bei der Kommunikationszone hatte die Stadt zuletzt eine Quote von 25 Prozent ausgehandelt.

Bürgermeister Dietmar Gruchmann (SPD) betonte, das Prinzip werde bereits jetzt angewandt und die fünfprozentige Erhöhung "hätte sich über kurz oder lang sowieso ergeben". Er forderte, bei Verhandlungen, die bereits liefen und weit fortgeschritten seien, "sollten wir uns an die 25 Prozent halten", das sei schon mündlich geäußert worden. "Heute wollen wir nach vorne schauen". Doch während SPD-Fraktionschef Joachim Krause Zustimmung signalisierte, hatten andere Fraktionssprecher noch Fragen. So machte etwa Florian Baierl (Unabhängige Garchinger) auf einige Dinge aufmerksam, die er noch geklärt wissen wollte. So etwa die Abtretung von Gemeinbedarfs- oder Straßenflächen. Er plädierte für möglichst genaue Formulierungen und wollte ein konkretes Beispiel haben, um die neue Regel durchzuexerzieren. Einiges in dem Papier bezeichnete er als "zu abstrakt und oberflächlich".

Oliver Balzer vom Baureferat antwortete, die Sobon "soll ja nicht starr sein", es werde im Einzelfall entschieden, wie das Baugebiet beschaffen ist und was wirtschaftlich zumutbar ist. Die soziale Bodennutzung werde auch nur angewandt, wenn neues Baurecht geschaffen werde. Für Bauvorhaben unter 500 Quadratmetern soll die neue Regel keine Anwendung finden, hier gelte die Bagatellgrenze, jedenfalls für die Sobon, nicht aber für die Infrastrukturfolgekosten.

Der Sprecher der Grünen, Hans Peter Adolf, gab zu erkennen, er könne grundsätzlich mit dem von der Verwaltung ausgearbeiteten Regelwerk leben, aber auch er forderte Nachbesserungen. So hatten die Grünen in ihrem Antrag etwa eine Härtefallregelung drin, dass einem Bauträger nach Abzug aller Kosten mindestens ein Drittel des Gewinns erhalten bleiben müsse. Konkret geht es auch um Quoten für sozialen Wohnungsbau und Einheimischenmodelle. Hier hatte die Verwaltung ein Verhältnis von jeweils 15 zu 15 Prozent vorgeschlagen, Adolf wünscht sich aber eher 20 Prozent für sozialen Wohnungsbau und nur zehn für Einheimischenmodelle.

Mehr Zeit forderte Salvatore Disanto als Vertreter der CSU. Sie hätten noch "eine ganze Menge offener Fragen" zu der neuen Leitlinie, die sie der Verwaltung noch zukommen lassen wollen. Disanto sah "keine Notwendigkeit, das jetzt übers Knie zu brechen". Unterstützung bekam er auch vom Zweiten Bürgermeister Alfons Kraft (Bürger für Garching). "Es drängt uns nicht." Dagegen drückte der Bürgermeister aufs Tempo. "Je länger wir daran herumdoktern, desto länger können wir keine konkreten Verhandlungen mit Bauinteressenten führen." Die jetzt schriftlich fixierte Regelung sei auch bisher schon so kommuniziert worden bei den Bauträgern, und bisher sei man sich immer einig geworden. "Es ist immer noch eine Richtlinie, es ist nicht das Grundgesetz", sagte Gruchmann. Jeder, der Interesse habe, wisse, woran er sich orientieren könne, aber natürlich werde jede Entscheidung dem Stadtrat vorgetragen, der auch darüber zu entscheiden hätte.

Vom SPD-Fraktionschef kam schließlich der Vorschlag, auf einen Empfehlungsbeschluss im Bauausschuss zu verzichten. Die Verwaltung soll die Nachbesserungen einarbeiten und dann können die Stadträte in einer der nächsten Sitzungen entscheiden.

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Quelle:
SZ vom 19.06.2019
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