Urteil des Verwaltungsgerichts MünchenNiederlage auf ganzer Linie für die Garchinger Grünen

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Keinen Anlass, die Ausschussbesetzung im Garchinger Stadtrat zu kritisieren. sah das Bayerische Verwaltungsgericht in München. Vorsitzende Richterin Christine Gibbons wies eine entsprechende Klage der Stadtratsfraktion der Grünen zurück.
Keinen Anlass, die Ausschussbesetzung im Garchinger Stadtrat zu kritisieren. sah das Bayerische Verwaltungsgericht in München. Vorsitzende Richterin Christine Gibbons wies eine entsprechende Klage der Stadtratsfraktion der Grünen zurück. (Foto: Peter Kneffel/DPA)

Die Grünen im Garchinger Stadtrat fühlen sich um Ausschusssitze gebracht. Dort seien „Einzelkämpfer“ vertreten, die keine Fraktion oder Ausschussgemeinschaft bilden könnten. Das Gericht teilt diese Ansicht nicht und zweifelt gar an der Befugnis der Grünen zur Klage.

Von Patrik Stäbler, Garching

Es weht ein Hauch von Stadtratssitzung an diesem Nachmittag durch Saal 4 des Bayerischen Verwaltungsgerichts in München. Denn nicht nur ist die Geschäftsführerin im Garchinger Rathaus, Sylvia May, zugegen. Sondern an den Tischen im Gerichtssaal haben in Bastian Dombret (FDP) und Hans-Peter Adolf auch zwei Stadträte Platz genommen, wobei Letzterer für seine Grünen-Fraktion in der Rolle des Klägers auftritt.

Anlass hierfür ist die Besetzung der Ausschüsse des Garchinger Stadtrats, die in bestimmten Fachbereichen wie Bauen und Finanzen einzelne Themen vorbereiten und oft auch darüber entscheiden. Jene Gremien haben also durchaus Gewicht in der Kommunalpolitik, was wiederum die Klage der Garchinger Grünen erklärt, die sich bei der Vergabe der jeweils 14 Sitze in der laufenden Wahlperiode benachteiligt fühlen. Allein, das Gericht kann das nicht nachvollziehen. So macht die Vorsitzende Richterin Christine Gibbons in der mündlichen Verhandlung klar, dass ihre Kammer nach vorläufiger Beurteilung nicht nur inhaltlich eine andere Position vertritt als die Grünen-Fraktion, sondern auch deren Befugnis zu einer Klage anzweifelt.

Diese klaren Worte verfehlen ihr Ziel nicht. So zieht Hans-Peter Adolf am Ende der Verhandlung die Klage seiner Fraktion zurück, sodass es gar nicht mehr zum Urteil kommt. Die Gerichtskosten müssen die Grünen dennoch tragen, weshalb ihr Vertreter versucht, den Streitwert des Verfahrens von 10 000 auf 5000 Euro zu mindern. Denn, so Adolf: „10 000 Euro treffen eine Fraktion, die kein Geld hat, schon heftig.“ Allein, sein Wunsch bleibt ungehört: Nach kurzer Beratung hält die Kammer an der ursprünglichen Summe fest. „Das ist nun mal die einschlägige Nummer im Streitwertkatalog“, erklärt Richterin Gibbons.

Für die Grünen-Fraktion stellt das Verfahren also eine Niederlage auf ganzer Linie dar. Sie hatte in ihrer Klage beanstandet, dass das Rathaus bei der Besetzung der Ausschüsse auch Einzelvertreter im Stadtrat berücksichtigt hatte – im konkreten Fall die fraktionslose Michaela Theis und Bastian Dombret, das einzige FDP-Mitglied im Gremium. „Wir gehen da nach dem Wortlaut in der Geschäftsordnung des Stadtrats“, betont Hans-Peter Adolf vor Gericht. Demnach dürften für die Vergabe der Ausschusssitze bloß Fraktionen und Gruppen einbezogen werden. Dessen ungeachtet habe das Rathaus auch die Einzelkämpfer Dombret und Theis einziehen lassen, wodurch die Grünen laut Adolf eine Person weniger in jene Gremien entsenden durften.

Nach Berechnung der Richterin hätte eigentlich die SPD Grund zur Beschwerde

Dieser Aussage widerspricht die Richterin jedoch. So hätten die Berechnungen ihrer Kammer ergeben, dass bei einer Nichtberücksichtigung der Einzelvertreter nicht etwa die Grünen, sondern die SPD einen zusätzlichen Sitz erhalten würde. „Deshalb ist fraglich, ob das Rechtsbefugnis für eine Klage überhaupt gegeben ist“, sagt Gibbons.

Doch unabhängig von dieser formalen Hürde teile das Gericht die Einschätzung des Rathauses, wonach einzelne Stadtratsmitglieder bei der Ausschussbesetzung sehr wohl zu berücksichtigen sind. Dies leite sich aus der Bayerischen Gemeindeordnung und dem darin festgelegten Gebot der Spiegelbildlichkeit ab, betont die Richterin. Bedeutet: Jeder Ausschuss muss in seiner Zusammensetzung ein verkleinertes Abbild des Gemeinderats sein. Würde man nun einzelne Mitglieder außen vorlassen, nur weil sie keiner Fraktion, Gruppe oder Ausschussgemeinschaft angehörten, sagt Christine Gibbons, „dann gäbe das ein völlig verzerrtes Bild wieder“.

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