Garching:Gericht entscheidet über Bürgerbegehren

Garching: Der Streit um Lieferverkehr in der Fußgängerzone am Helmut-Karl-Platz wird nun vor Gericht fortgesetzt.

Der Streit um Lieferverkehr in der Fußgängerzone am Helmut-Karl-Platz wird nun vor Gericht fortgesetzt.

(Foto: Stephan Rumpf)

Durfte die Stadt die Eingabe gegen Lieferverkehr auf dem Helmut-Karl-Platz abweisen? Die Verhandlung legt das nahe

Von Gudrun Passarge, Garching

Zwölftonner auf dem Helmut-Karl-Platz, die an Garchingern vorbeirauschen, die gerade einen Bananensplit essen oder einen Eiskaffee schlürfen - diese Horrorvorstellung beherrschte einen Sommer lang die politische Diskussion in der Universitätsstadt. Die Grünen hatten ein Bürgerbegehren angestrengt und fast 2000 Unterschriften gesammelt, um Lieferverkehr auf dem Platz auszuschließen. Der Stadtrat jedoch entschied im Juli 2016 einstimmig, das Begehren sei nicht zulässig. Inzwischen ist das Schnee von gestern, der Lieferverkehr auf dem Platz wurde neu geregelt - für bis zu 7,5 Tonnen. Trotzdem beschäftigte sich am Mittwoch noch einmal das Verwaltungsgericht mit der Causa, denn die Grünen hatten gegen die Entscheidung der Stadt geklagt. Auch wenn das Urteil erst am Donnerstag fällt, das "vorläufige Ergebnis" des Verwaltungsgerichts neigt eher der Stadt zu. Die Vorsitzende Richterin sprach von "Bedenken an der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens".

"Was war das Ziel des Bürgerbegehrens und wie ist die jetzige Situation?", wollte die Richterin wissen. Kläger-Anwalt Tillo Guber brachte das Ziel auf einen einfachen Nenner: Die Stadt wollte Lieferverkehr auf dem Platz zulassen, die Kläger wollten ihn dagegen weitgehend beschränken. Ausgangspunkt war der Streit um ein Mediationsverfahren, weil die Eigentümer eines früheren Drogerieladens gegen die Stadt geklagt hatten, um Lieferverkehr auf dem Platz zu ermöglichen. Dieses Verfahren ruhe derzeit, informierte Garchings Bauamtsleiter Klaus Zettl die Richter. Der Hauptausschuss hatte 2015 darüber beraten und einigen Punkten der Mediation zugestimmt. Beim Bürgerbegehren warf die Stadt den Grünen vor, sie hätten die Bürger in die Irre geführt, weil sie den geplanten versenkbaren Poller am Hotel Ludwig verschwiegen hätten und die Zwölftonner nie beschlossen worden seien.

Außerdem wandte sich die Stadt gegen die Forderung, die Durchfahrt am Hotel König Ludwig durch Grünpflanzen so zu beschränken, dass nur Fahrzeuge bis zu 180 Zentimetern Breite passieren könnten. Die Fragestellung schränke den Gestaltungsspielraum der Stadt in ihrer Bauleitplanung unzulässig ein. Eine von der Stadt beauftragte Rechtsanwaltskanzlei kam zu dem Schluss, das Bürgerbegehren sei nicht zulässig. Eine Einschätzung, die das Landratsamt so nicht teilte.

Mittlerweile hat der Stadtrat eine umfassende Verkehrsregelung für die Fußgängerzone beschlossen. Es gelten neue Zeiten und es werden versenkbare Poller am Hotel König Ludwig, an der Telschowstraße und am Rathausplatz aufgestellt. Damit, so folgerte die Richterin, sei das Bürgerbegehren "überholt". Außerdem machte sie auf eine "Diskrepanz zwischen der Fragestellung und dem eigentlichen Ziel" aufmerksam. Die Fragestellung befasse sich nur mit der Durchfahrt am Hotel, der Platz bleibe weiterhin ungeregelt durch die Fragestellung. Die Grünen forderten trotzdem ein Urteil.

Sollte das Gericht entscheiden, dass das Bürgerbegehren zulässig sei, "dann werden wir es durchführen", sagte Grünen-Fraktionssprecher Hans-Peter Adolf nach der Verhandlung. "Das sind wir dem Bürger schuldig." Es gehe darum, die Situation sicher und dauerhaft zu regeln. Zwar sei jetzt eine Arztpraxis in dem früheren Drogerieladen, aber niemand wisse, was in Zukunft komme. Falls die Grünen verlieren, zögert Adolf mit einer Berufung. Das käme den Ortsverband zu teuer. Sehr unglücklich wirkte er bei dieser Aussicht nicht. Genauso wenig wie Walter Kratzl. "Wir haben trotzdem großen Erfolg gehabt für die Bürger", sagte Kratzl.

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