Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klage von Anwohnern der neuen Augustiner-Gaststätte gegen die Stadt Garching abgewiesen. Sie hatten gegen den Bebauungsplan geklagt, der den Betrieb der Gaststätte festlegt. Unter anderem hatten sie moniert, zehn Stellplätze seien zu wenig, weswegen mit starkem Parksuch-Verkehr zu rechnen sei.
Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus, aber Richter Hans-Joachim Dösing sagte, das Gericht könne keine Geruchsbelästigung durch den Biergarten und auch keine unzulässige Lärmbelästigung durch die Gastwirtschaft selbst erkennen. Ein schwierigerer Punkt seien da schon die Parkplätze. Doch auch hier sei das Gericht der Auffassung, dass das Problem mit den im Bebauungsplan zur Verfügung stehenden Mitteln zu bewältigen sei. Das sage jedoch nichts darüber aus, wie es mit der Baugenehmigung stehe.
Anwohner monieren, die Feuerwehrzufahrt werde zugeparkt
Damit spielte der Richter darauf an, dass noch eine weitere Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof aussteht. Die Anwohner haben auch gegen diese Baugenehmigung geklagt, erläutert Rechtsanwalt Florian Seebauer. Er betont auch: "Dieses Urteil sagt nichts über die Rechtskräftigkeit der Baugenehmigung aus", und bemängelt, dass dort zum Verkehr nichts geregelt werde.
Während die Stadt gerade den Parkplatz für die Gaststätte herrichtet - er soll am 19. November fertig sein - berichten Anwohner, dass seit der Eröffnung der Gaststätte private Stellplätze am Römerhofweg und auch gelegentlich die Feuerwehrzufahrt zugeparkt würden. Feuerwehrkommandant Christian Schweiger bestätigt den letzten Punkt, zeigt sich aber optimistisch. Jetzt sei man eben noch in der Bauphase, aber er denke, "dass man es im Laufe der Zeit wieder in den Griff kriegt", beispielsweise durch entsprechende Halteverbotszonen.