Garchinger Augustiner:Die Stadt muss nachbessern

Garchinger Augustiner: Am Samstag hat Pächter Markus Gastberger eröffnet (hier mit seiner Familie auf der Baustelle).Er zeigte sich überrascht von Vorwürfen einiger Anwohner. "Für mich war das Thema durch die Konzessionierung erledigt", sagte er auf Nachfrage.

Am Samstag hat Pächter Markus Gastberger eröffnet (hier mit seiner Familie auf der Baustelle).Er zeigte sich überrascht von Vorwürfen einiger Anwohner. "Für mich war das Thema durch die Konzessionierung erledigt", sagte er auf Nachfrage.

(Foto: Fotos: Schellnegger)

Die Augustiner-Gaststätte im Garchinger Gesindehaus hat eröffnet, obwohl die Stadt den Parkplatz dafür noch nicht fertiggestellt hat. Das Landratsamt prüft eine Nutzungsuntersagung.

Von Gudrun Passarge, Garching

Der Streit der Anwohner mit der Stadt Garching um die Augustiner-Gaststätte ist noch nicht ausgestanden. Gerade erst hat Gastwirt Markus Gastberger eröffnet, da schaltet sich schon das Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde ein. Der Grund kam am Rande eines Gerichtsverfahrens vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof am Donnerstag zur Sprache. Das Lokal hat geöffnet, obwohl der Parkplatz noch nicht fertig ist.

"Das hätten sie nicht tun dürfen", erklärt Rechtsanwalt Florian Seebauer. Er vertritt die Anwohner des Römerhofwegs 8 gegen die Stadt. Das Urteil zur Normenkontrollklage gegen Garching steht noch aus. Sollte das Gericht der Klage der Anwohner folgen, müsste Garching einen neuen Bebauungsplan beschließen oder aber versuchen, die angesprochenen Mängel anders zu beseitigen.

Bei der Normenkontrollklage geht es darum festzustellen, ob die Stadt bei ihrem Bebauungsplan die richtigen Lösungen zum Betrieb einer Gaststätte berücksichtigt hat. Für Hans Kellerer steht fest, dass das nicht so ist. Er beklagt zusammen mit der Wohneigentümergemeinschaft am Römerhofweg, dass der Betrieb zu viel Lärm und Verkehr mit sich bringe.

Kläger befürchten viel Suchverkehr in den Wohnstraßen

Er wirft der Stadt vor, zu wenig Stellplätze gefordert zu haben. Zwölf sind auf dem Parkplatz der Gaststätte mit 140 Sitzplätzen im Inneren und 380 weiteren im Biergarten eingeplant. Dabei sind zwei der Stellplätze für Menschen mit Behinderung vorgesehen, zwei gehören zur Dienstwohnung des Pächters. Vor Gericht erläuterte Kellerer, dass wegen der Parkplatznot viel Suchverkehr in den Wohnstraßen zu erwarten sei.

Vor Gericht versuchte Richter Hans-Joachim Dösing, die unterschiedlichen strittigen Fragen zu klären. "Der entscheidende Punkt wird die Lärmbelästigung sein", sagte der Vorsitzende Richter. Grundlage der Lärmberechnungen ist ein Gutachten von Müller-BBM, einem Spezialisten für Bauakustik, das auch Grundlage des Bebauungsplans ist. Allerdings hatte die Klägerseite einen eigenen Fachmann hinzugezogen, der teils zu wesentlich höheren Werten kam, er nannte 3,1 Dezibel mehr.

So blieb dem Gericht nichts anderes übrig, als akribisch Punkt für Punkt des Gutachtens abzuarbeiten. Strittig war etwa die Anzahl der Fahrbewegungen. Walter Weißenberger von Müller-BBM ging von 96 Fahrbewegungen am Tag aus. Völlig uneins waren die beiden Sachverständigen allerdings, ob nach 22 und 23 Uhr, wenn der Biergarten geschlossen hat, noch neue Gäste die Gaststätte besuchen oder nicht. Doch um diesen Nachtwert geht es letztlich. Er liegt in einem Wohngebiet nach 22 Uhr bei 40 Dezibel, genau der Wert, den Weißenberger errechnet hatte. Trotz Lärmschutzwand von 1,80 Metern Höhe rund um den Parkplatz und bei asphaltierten Zufahrtsgassen.

Garchinger Augustiner: Zur Freude vieler Garchinger gingen die Umbauarbeiten im denkmalgeschützten Gesindehaus zügig voran. Die Wirtschaft wird gut angenommen. Doch der Anwalt einer Wohnungseigentümergemeinschaft am Römerweg sieht Verstöße der Brauerei gegen die Baugenehmigung, weil der Parkplatz noch nicht fertig ist.

Zur Freude vieler Garchinger gingen die Umbauarbeiten im denkmalgeschützten Gesindehaus zügig voran. Die Wirtschaft wird gut angenommen. Doch der Anwalt einer Wohnungseigentümergemeinschaft am Römerweg sieht Verstöße der Brauerei gegen die Baugenehmigung, weil der Parkplatz noch nicht fertig ist.

(Foto: Alessandra Schellnegger)

Gefordert wird auch eine Lärmschutzwand

Allerdings bemerkte der Richter, dass in der Baugenehmigung von Betonpflaster die Rede ist, was die Werte verschlechtern würde. Die Stadt, vertreten durch Bauamtsleiter Klaus Zettl, gab jedoch zu Protokoll, sie gehe von einer Asphaltierung aus. Andererseits hatte Weißenberger die zwei Dienstwohnungsstellplätze in seiner Berechnung nicht als solche eingerechnet, wodurch sich sein Wert wieder um ein Dezibel verbessern könnte, wie er sagte.

Als Vorschlag zur Güte plädierte Hans Kellerer dafür, wieder direkte Gespräche mit der Brauerei aufzunehmen. "Wir wollen den Betrieb nicht bremsen." Aber er hätte gerne mehr Stellplätze oder eine Lärmschutzwand am Biergarten. Doch die müsste mindestens zwei bis drei Meter hoch sein, um den Schall abzufangen, sagte Weißenberger.

Ob es nicht möglich sei, die Zahl der Plätze im Biergarten auf 300 zu reduzieren, wollte der Richter wissen, aber Anwalt Felix Demmel als Vertreter der Augustiner-Brauerei konnte dazu nichts sagen. "Ich sehe da keine großen Lösungsmöglichkeiten", sagte der Richter.

Nach der Verhandlung erläuterte Anwalt Seebauer, er werde als Vertreter seiner Mandanten hinterher sein, dass der Augustiner nicht eher öffne, bis Parkplatz und Lärmschutzwand fertig sind. Das Landratsamt kündigte an, es werde die Bauherrin anhören. Das ist im Fall des Parkplatzes die Stadt. Nach der Anhörungsfrist, sieben Tage ab Zustellung, "werden wir über die Anordnung einer Nutzungsuntersagung entscheiden", teilt die Behörde mit.

Zum möglichen Ausgang des Verfahrens befragt, antwortete Seebauer, das Gericht habe erhebliche Zweifel gezeigt, was er positiv bewertete. Rechtsanwalt Mathias Reitberger als Vertreter der Stadt äußerte sich jedoch auch "verhalten optimistisch". Er habe bei Gericht schon so manche Überraschung erlebt. Das Gericht wisse jedoch um die grundsätzliche Problematik mit mangelnden Stellplätzen, sagte Streitberger. Die Entscheidung des Gerichts wird am 20. Oktober verkündet.

In einer früheren Version dieses Textes stand irrtümlich, dass die Augustiner-Brauerei Bauherrin des Parkplatzes sei.

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