Garching:Ärgerlicher Radlverhau

Garching: Trotz der vielen Fahrradständer parken manche lieber ganz nah am U-Bahn-Eingang - sehr zum Verdruss der Fußgänger.

Trotz der vielen Fahrradständer parken manche lieber ganz nah am U-Bahn-Eingang - sehr zum Verdruss der Fußgänger.

(Foto: Hans-Peter Adolf)

Stadt erwägt Schritte gegen Stellplatzchaos am U-Bahnhof

Vielleicht gibt es ja doch einen Weg, dem Fahrradverhau auf dem Maibaumplatz ein Ende zu machen. Hans-Peter Adolf, Fraktionssprecher der Grünen, machte im Bauausschuss des Garchinger Stadtrats den Vorschlag, eine Satzung zu erlassen. Der Platz gehöre der Stadt und sie könne die Benutzungsregeln festsetzen.

Ausgangspunkt für die Debatte war die Klage von Ulrike Haerendel (SPD) über rücksichtslos im Weg stehende Räder, teils sogar vor der Rolltreppe - und das trotz der vielen Fahrradständer. "Könnte man nicht Markierungen am Boden anbringen?", wollte sie wissen. Bürgermeister Dietmar Gruchmann (SPD) war skeptisch. Die Stadt habe gerade erst Tafeln angebracht mit dem Hinweis, dass die Feuerwehr berechtigt sei, im Einsatzfall die Fahrräder zu entfernen. Außerdem werden sogenannte Schrotträder jetzt zweimal im Jahr von einer externen Firma entfernt. "Wir haben das juristisch klären lassen. Es gibt keine Verordnung, wo man Fahrräder abstellen darf und wo nicht", sagte Gruchmann. Deswegen rechne er weiter mit kreuz und quer abgestellten Rädern. Würde die Stadt diese umstellen, könnte es sein, dass sie wegen eines Kratzers verklagt werde. Dann müsse sie nachweisen, dass nicht sie Urheber des Schadens war.

Dass es aber möglicherweise doch eine Lösung gibt, brachte Hans-Peter Adolf ins Gespräch. Es liege bei der Stadt, die Nutzung des Platzes festzuschreiben. Bußgelder hätten wohl wenig Aussicht auf Erfolg, sagte Adolf, aber die Satzung schaffe die rechtliche Grundlage, dass man falsch abgestellte Fahrräder entfernen könnte. "Wenn man das zwei Wochen mal konsequent macht, dann spricht sich das rum", sagte Adolf. Die Satzung müsste so formuliert werden, dass die Stadt im Falle einer Beschädigung nur bei grober Fahrlässigkeit haften müsse. Adolfs Bitte: Die Verwaltung solle das ernsthaft prüfen.

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