Führerscheinumtausch:Junge Gesichter auf alten Lappen

Führerscheinumtausch: Wer ist das denn? Die alten Führerscheine (von links oben im Uhrzeigersinn) von Otto Bußjäger, Günter Heyland, Evi Karbaumer, Christoph Göbel, Susanna Tausendfreund und Annette Ganssmüller-Maluche. Repro: Christopher Stelmach

Wer ist das denn? Die alten Führerscheine (von links oben im Uhrzeigersinn) von Otto Bußjäger, Günter Heyland, Evi Karbaumer, Christoph Göbel, Susanna Tausendfreund und Annette Ganssmüller-Maluche. Repro: Christopher Stelmach

Die in die Jahre gekommenen Führerscheine müssen bald ausgewechselt werden. Während sich das Landratsamt gut darauf vorbereitet sieht, erfasst viele Betroffene Wehmut. Die SZ hat sich einige Dokumente zeigen lassen - es ist ein Blick zurück in vergangene Zeiten.

Von Iris Hilberth

Vor der Fahrt in den Urlaublaub taucht die Frage häufig auf: Gilt mein alter Führerschein im Ausland überhaupt noch? Dieser graue Lappen mit dem Jugendfoto oder der einst rosafarbene Ausweis, der schon dreimal aus Versehen in der Waschmaschine den Schleudergang einigermaßen überstanden hat? Sollte man den nicht mal gegen einen neuen im Kartenformat eintauschen?

Entgegen Gerüchten, in Österreich oder Italien könnte man damit Probleme bekommen, diese Länder würden die alten Fahrerlaubnisse aus Deutschland nicht anerkennen, macht das Landratsamt München klar: Die Mitgliedsstaaten der EU haben sich verpflichtet, alle jeweils national gültigen Führerscheindokumente auch untereinander anzuerkennen. "Es handelt sich um Falschmeldungen", so das Landratsamt. Probleme gebe es nur, wenn bei alten Führerscheinen deren "verheerender " Zustand es nicht mehr zuließe, Personalien abzulesen. Ein altes Bild sei kein Grund zur Beanstandung. Allerdings muss man mit Personalausweis oder Reisepass nachweisen, dass man derselbe ist, der einem da so jugendlich, mit Bart und dafür ohne Brille aus dem Dokument entgegen grinst. Kann man aber auf dem Bild gar nichts mehr erkennen oder fehlt es gar ganz, weil der Lappen in all den Jahrzehnten eine Menge mitgemacht hat, kann das durchaus schon mal zu Beanstandungen führen.

Demnächst allerdings läuft die Gültigkeit der alten Fahrerlaubnisse auch hierzulande ab. Spätestens bis zum 19. Januar 2033 sollten alle in EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden. Wie viele das im Landkreis insgesamt sind, kann das Landratsamt nicht genau sagen. Hierüber seien leider keine gesicherten Datensätze vorhanden, da keine landkreisbezogene beziehungsweise örtliche Registrierungspflicht vorhanden sei, heißt es aus der Behörde. Deutschlandweit gehe man von etwa 43 Millionen "Altführerscheinen" aus, also sowohl die grauen und rosa Papierdokumente als auch die unbefristeten Scheckkartenführerscheine.

Damit es bei dem Umtausch nicht zu einem Ansturm auf die Zulassungsstellen kommt, weil alle gleichzeitig den neuen Führerschein beantragen wollen, gibt es einen Stufenplan. Für alle Personen, deren Fahrerlaubnis bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, ist das Geburtsjahr des Inhabers ausschlaggebend. Wer vor 1953 geboren wurde, muss seinen Führerschein erst bis zum Jahr 2033 umtauschen. Die Jahrgänge 1953 bis 1958 hingegen haben nur eine Frist bis 19. Januar 2022. Wer zwischen 1959 und 1964 geboren wurde, muss bis 2023 den Umtausch erledigen. Die Jahrgänge 1965 bis 1970 sind bis 2024 an der Reihe. Noch ein Jahr länger Zeit haben Fahrer der Jahrgänge 1971 und jünger. Anschließend sind die Besitzer der alten Führerscheine Scheckkartenformat dran, die zwischen 1999 und 2013 ausgestellt wurden. Sie sind bis 2028 zum Behördengang aufgefordert. Dann laufen die danach ausgegeben Fahrerlaubnisse auch schon wieder ab, da diese nur noch 15 Jahre gelten.

Die Reihenfolge soll eingehalten werden

Das Landratsamt bittet eindringlich darum, sich an diese Reihenfolge zu halten. Zunächst sollen also nur die Jahrgänge 1953 bis 1958 kommen, so das Landratsamt, "alle anderen sollten momentan bitte noch abwarten". Auch empfiehlt die Behörde, den Führerscheintausch online durchzuführen. Das Onlineverfahren findet man bei auf der Internetseite des Landkreises (www.landkreis-muenchen.de/online-services). Der neue Führerschein wird dann zugeschickt, der alte Führerschein kann entwertet behalten werden. Für die Antragstellung braucht man neben dem Personalausweis und alten Papierführerschein ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Sollte der alte Lappen nicht vom Landratsamt München ausgestellt worden sein, benötigt man zudem eine aktuelle "Karteikartenabschrift", die man bei der zuletzt ausstellenden Behörde erhält. Für die Online-Beantragung und den Direktversand zahlt man 29,25 Euro; Antragstellung und Abholung in der Führerscheinstelle in Neukeferloh kosten 24 Euro. In der Regel dauert die günstigere Variante etwas länger, nämlich sechs bis acht Wochen. Nutzt man den Online-Service, sollte man den neuen Führerschein nach vier Wochen im Briefkasten vorfinden.

Erheblicher Mehraufwand für die Behörde

Innerhalb einer Woche erhalten Antragsteller eine Ausnahmegenehmigung, die in der Zeit bis zum Eintreffen des neuen Führerscheins im Inland genutzt werden kann. Nur, wenn zum Beispiel ein Auslandsaufenthalt unmittelbar bevorsteht oder ein anderer dringlicher Grund vorliegt, für den noch schnell ein Originalführerschein benötigt wird, muss der Antragsteller persönlich erscheinen. Eine Expressbearbeitung ist dann laut Landratsamt gegen Aufpreis möglich.

Für die Behörde bedeutet die gesamte Umtauschaktion einen erheblichen Mehraufwand. "Mit dem bestehenden Personal kann diese Aufgabe nicht bewältigt werden", teilt Franziska Herr, Mitarbeiterin der Pressestelle, mit, "aufgrund der Menge an zusätzlichen Anträgen wird es Personalmehrungen geben müssen". Hier liefen allerdings bereits seit langem die Vorbereitungen. Beruhigend findet man in der Behörde auch, dass die Führerscheinstelle des Landratsamts München sich "als eine der ersten und wenigen Kreisbehörden" frühzeitig auf den Pflichtumtausch eingestellt habe. Geschehen sei dies unter anderem durch geeignete Onlineverfahren, digitale Schnittstellen, Direktversand von Führerscheinen und Cloud-basiertem Datenaustausch mit anderen Fahrerlaubnisbehörden.

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