Fröttmaninger Heide:Geld zurück gibt es nicht

Fröttmaninger Heide: Der Heideflächenverein hat die Fröttmaninger Heide 2007 mit Geld der Mitgliedskommunen gekauft.

Der Heideflächenverein hat die Fröttmaninger Heide 2007 mit Geld der Mitgliedskommunen gekauft.

(Foto: Robert Haas)

Aus den Zahlungen für den Kauf der Fläche nördlich von München können die Mitgliedsgemeinden des Heideflächenvereins keine Ansprüche ableiten

Von Klaus Bachhuber, Oberschleißheim

In einem beinahe spektakulären Akt von ökologischem Anspruch hat der Heideflächenverein Münchner Norden 2007 die von der Bundeswehr verlassene südliche Fröttmaninger Heide gekauft. Das nötige Kleingeld dazu haben die sechs Mitgliedskommunen des Vereins aufgebracht. Allerdings herrschten seinerzeit in den Rathäusern offenbar unterschiedliche Wahrnehmungen, wie diese Überweisung von knapp 2,3 Millionen Euro in der Summe zu verstehen ist: Als Zuschuss? Als Darlehen? Als Ankauf von Rechten an ökologischen Ausgleichsflächen? Der Verein will jetzt reinen Tisch machen.

Neufahrn, Eching, Garching, Ober- und Unterschleißheim sowie die Stadt München haben den Betrag damals anteilig gestemmt. Das Projekt hatte die Grenzen des bisher weitgehend auf angepachteten Flächen in der Garchinger Heide und im Mallertshofer Holz operierenden Vereins gesprengt. Die sechs Stadt- und Gemeinderäte zeigten sich seinerzeit aber der Jahrhundertchance aufgeschlossen, ein derart großflächiges Gelände in unmittelbarer Großstadtnähe auf 334 Hektar im Vereinsinteresse ökologisch und zur Erholungsnutzung zu entwickeln.

Über diesen ideellen Ansatz hinaus besteht ein vermögenswirksamer Nebenaspekt der Vereinsarbeit für die Mitgliedskommunen immer darin, dass sie bei ihren örtlichen Wohn-, Gewerbe- oder Straßenbauprojekten beim Bedarf an ökologischen Ausgleichsflächen nach Baugesetzbuch stets auf Flächen des Vereins zurückgreifen können. Auch dafür hatte man 2007 investiert.

In den vorausgegangen internen Debatten im Vereinsvorstand, dem die Bürgermeister der Mitgliedskommunen angehören, scheint insbesondere Neufahrn explizit Wert darauf gelegt zu haben, entsprechend der eingebrachten Summe Ausgleichsflächen zugeteilt zu bekommen. Als sich vier Jahre später geringe Nachfrage nach Ausgleichsflächen in der Fröttmaninger Heide abzeichnete, stellte wiederum Neufahrn den Antrag, dass den Kommunen mittelfristig der Kaufpreis rückerstattet werde. In einem internen Vorstandsprotokoll vom November 2011 heißt es dann auch: "Der Vorstand billigt die Rückzahlung der für den Grunderwerb Fröttmaninger Heide eingebrachten Gelder an die Kommunen."

Aber wie das geschehen könnte, das wurde zur Prüfung offen gelassen. Und mittlerweile hat sich herausgestellt, dass es überhaupt nicht geht. Weder liegt irgendeine vertragliche Vereinbarung vor, mit der die damalige Finanzierung als leihweise deklariert worden wäre, noch hatten die Kommunen dies in ihren Beschlüssen zum Finanzübertrag so festgehalten. Bizarrerweise hatte jedes Rathaus die Finanzierung unterschiedlich begründet.

Einige Gemeinden waren der Auffassung, dass sie mit ihrer Zahlung einen Teil des Grundstücks erwerben, andere, dass sie anteilig Ausgleichsflächen erhalten, und wieder andere schrieben das Geld als Zuschuss ab. Eine Rechtsexpertise des Landshuter Büros Kastl & Kollegen für den Heideflächenverein kommt jedenfalls zu dem Ergebnis, dass eine Rückerstattung völlig ausgeschlossen wäre. Der Verein könnte in extreme steuerliche Kalamitäten kommen und würde auch gegen Vereinsrecht verstoßen, da die Rückzahlung des Geldes durch keinerlei diesbezügliche Vereinbarung gedeckt wäre.

Die Bürgermeister der sechs Mitgliedskommunen haben daher nun eine Kehrtwende hingelegt. Die Mitgliederversammlung des Heideflächenvereins hat vor wenigen Tagen in Garching einstimmig beschlossen, dass der interne Vorstandsbeschluss vom November 2011 hinfällig sei: "Eine Rückzahlung findet nicht statt." Auch auf die Zuteilung von Ausgleichsflächen aus dem Eigentum des Vereins leite sich durch die seinerzeitige Zahlung kein Anspruch ab. Allerdings haben sich die Bürgermeister auf einen Zusatz verständigt, den die Versammlung ebenfalls einstimmig festlegte. Danach werde bei der Flächenzuteilung "das Interesse der Mitgliedskommunen berücksichtigt, die ihren Zuschuss in der Erwartung geleistet haben, einen ihrem Anteil entsprechenden Teil der Flächen zu erhalten". Dieser Finanzierungsanteil solle "als Orientierungswert zugrunde gelegt werden".

Dem müssen noch alle Mitgliedskommunen zustimmen. Und da gab es gleich im ersten Fall in Oberschleißheim massive Dissonanzen. Der Gemeinderat verweigerte die Zustimmung und forderte eine umfassendere Darlegung. Etwaige Ansprüche für eine unverbindliche Faustregel dranzugeben, erschien Teilen des Gremiums nicht verantwortbar.

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