FRM II in Garching:Hat der Forschungsreaktor noch eine gültige Betriebsgenehmigung?

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Der Forschungsreaktor FRM II steht derzeit aus technischen Gründen still. (Foto: Claus Schunk)

Die Umrüstung auf niedriger angereichertes Uran lässt weiter auf sich warten. Der Bund Naturschutz sieht erhebliche Gefahren für Mensch und Umwelt und klagt vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

Von Sabine Wejsada

Der seit vielen Jahren währende Streit um den hochangereicherten Uran-Brennstoff für den Forschungsreaktor FRM II der Technischen Universität in Garching beschäftigt jetzt auch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH). Seit Montagmorgen wird unter Leitung der Vorsitzenden Richterin Gerda Zimmerer in München über die Klage des Bund Naturschutz (BN) in Bayern gegen den Freistaat verhandelt.

Die Naturschützer halten den Betrieb des Reaktors vor den Toren der Landeshauptstadt mit auf 93 Prozent angereichertem Uran für illegal – und das bereits seit 2011. Bis in den späten Nachmittag hinein tauschten die Parteien ihre Argumente aus. Ein Urteil wird für Dienstag oder Mittwoch erwartet, wie ein Gerichtssprecher ankündigte.

Das bayerische Umweltministerium als Aufsichtsbehörde habe die Verpflichtung zum Einschreiten, so der Bund Naturschutz. Er beruft sich in seiner Klage darauf, dass die zugrundeliegende Betriebsgenehmigung vom 2. Mai 2003 eine Verpflichtung zur Umrüstung auf Brennelemente mit einem niedrigeren Anreicherungsgrad an Uran bis 31. Dezember 2010 enthalte. Diese hohe Uran-Anreicherung veranlasst den BN, von waffenfähigem Material zu sprechen, das eine erhebliche Gefahr für Umwelt und Menschen darstelle, so der Anwalt des BN, Ulrich Wollenteit – vor allem in einem solch dicht besiedelten Gebiet wie dem Großraum München.

Überdies komme der Brennstoff für den Forschungsreaktor aus Russland, sagte er. Die USA hätten eine Lieferung bereits bei der Planung und dem Bau des FRM II abgelehnt, Deutschland habe mit dem Projekt „gegen jedwede internationale Vernunft verstoßen“, so Wollenteit. Nach Auffassung des BN hätte nach der ursprünglichen Betriebsgenehmigung von 2003 eine Umstellung auf niedriger angereichertes Uran bereits bis Ende 2010 erfolgen müssen. Der Betrieb sei derzeit „genehmigungslos“.

Der Freistaat und der Betreiber des FRM II, die Technische Universität München, führen dagegen ins Feld, dass eine Umrüstung des Forschungsreaktors bisher unmöglich gewesen sei; dennoch erfülle dieser weiter alle atom- und umweltrechtlichen Sicherheitsanforderungen, hieß es vor Gericht. Die vom Ministerium bevollmächtigten Juristen erneuerten am Montag ihre Auffassung, dass die vom Bund Naturschutz angeführte Fristsetzung unwirksam sei.

Ein neuer Brennstoff ist erforscht, sein Einsatz steht aber noch nicht bevor

Der Freistaat wies zudem darauf hin, dass es trotz internationaler Forschungsanstrengungen – unter Beteiligung der TU – zwar gelungen sei, einen neuen Brennstoff mit weniger als 20 Prozent angereichertem Uran zu erforschen. Bis dieser allerdings eingesetzt werden könne, würden noch viele Jahre vergehen.

Der Forschungsreaktor in Garching steht seit März 2020 aus technischen Gründen still. Im Laufe des nächsten Jahres soll er wieder in Betrieb genommen werden – mit hoch angereichertem Uran. Es sei denn, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat etwas dagegen.

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