"Ich verstehe das nicht", sagt Malick Niang enttäuscht. "Wir haben so viel investiert in unsere Ausbildung und unsere Arbeitgeber auch. Warum sollen wir jetzt gehen?" Er atmet tief ein und fährt sich nervös mit der Hand über den Kopf. "Sollen wir jetzt zu Hause sitzen und auf das Geld vom Staat warten? Wir haben doch die Möglichkeit, zu arbeiten."
Niang ist nicht allein mit seiner Enttäuschung und seinem Ärger. Neben dem 39-Jährigen sitzen zwei weitere Asylbewerber sowie Engagierte des Kirchheimer Helferkreises und Stephan Vogler, Inhaber eines gleichnamigen Import-Export-Unternehmens aus Aschheim, wo Niang seit vergangenem September eine Ausbildung zum Fachlageristen macht. Auch der Firmenchef ist erzürnt. "Wirtschaft und Politik fordern Integration, aber wenn eine Firma etwas dafür tut, kommt die Staatsregierung und wirft alles um", sagt Vogler. "Das ist eines Rechtsstaats nicht würdig."
Im vergangenen Jahr hatte Gerlinde Reichart vom Helferkreis Asyl in Kirchheim den Kontakt zwischen Vogler und Niang hergestellt. Die ehrenamtliche Helferin wusste, dass der Senegalese, der zu diesem Zeitpunkt bereits seit zwei Jahren in Kirchheim auf seine Asylanhörung wartete und emsig Deutsch gelernt hatte, auf der Suche nach einem Arbeitsplatz war.
Bei der Vorstellung im Betrieb überzeugte der junge Mann Firmenchef Vogler. Man schloss einen Ausbildungsvertrag, der auch dem Landratsamt vorgelegt wurde. Das Amt stimmte der Ausbildung zu, zudem sei damals zugesagt worden, dass Niang die zweijährige Ausbildung im Betrieb auch beenden dürfe, erklärt Vogler. Am 15. September begann dieser seine Ausbildung zum Fachlageristen bei dem Aschheimer Unternehmen.
Der Senegal gilt den deutschen Behörden als sicheres Herkunftsland
Die muss der 39-jährige Vater einer kleinen Tochter jetzt womöglich abbrechen. Im Dezember hatte Niang sein Anhörungsgespräch beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Dass er in seiner Heimat Senegal aus religiösen Motiven bedroht und verfolgt wurde, reichte dem Amt als Fluchtgrund nicht aus. Der Senegal gilt als sicheres Herkunftsland, Niangs Antrag auf Asyl wurde abgelehnt. Damit endete seine Aufenthaltsgestattung in Deutschland. "Er hätte binnen weniger Tage ausreisen müssen", erklärt Reichart.
Das aber stellt sich im Fall des Senegals schwierig dar: Abgelehnte Asylbewerber brauchen einen Reisepass, den sie oftmals nicht erhalten, weil sie die benötigten Urkunden, etwa eine Geburtsurkunde, nicht beschaffen können. In diesem Fall wird die Abschiebung ausgesetzt, die Betroffenen erhalten eine Duldung; allein im Landkreis sind etwa 60 Senegalesen derzeit in dieser Situation. Sie können also in Deutschland bleiben - arbeiten aber dürfen sie nicht mehr.
So ergeht es auch Khadim Samb. Der 26-Jährige wohnt ebenfalls in Kirchheim und hatte einen Ausbildungsplatz zum Orthopädietechniker bei der Firma Rattenhuber in Freising - ein Beruf, den in Deutschland kaum einer lernen will. Wie bei Niang sei man sehr zufrieden mit Einsatz und Leistung des Asylbewerbers gewesen, betonen die Arbeitgeber. "Er war sich für keine Arbeit zu schade, sehr zuverlässig, ein Vorbild für die anderen Auszubildenden", sagt Sandra Stoppe von Rattenhuber.
War. Denn mit der Ablehnung seines Asylantrags entzog die Ausländerbehörde Samb die Arbeitserlaubnis. Die Neuerteilung von Beschäftigungserlaubnissen verbiete sich grundsätzlich bei Geduldeten aus sicheren Herkunftsländern, heißt es dazu auf Nachfrage aus dem Landratsamt. Dies sei gegenwärtig "strikte Weisungslage". Ausnahmen kämen nur in Betracht, wenn zum Beispiel das Ausbildungsende unmittelbar bevorstehe.