Finanzhilfen:Gemeinde stundet Steuern und Betreuungskosten

Hohenbrunn unterstützt Bürger und Unternehmen, um die Folgen der Corona-Krise abzudämpfen

Von Stefan Galler, Hohenbrunn

Die aktuelle wirtschaftliche Situation im Zuge der Corona-Krise hat immer mehr konkrete Auswirkungen, auch auf die Gemeinden im Landkreis München. So beschäftigte sich der Gemeinderat in Hohenbrunn am Donnerstagabend in seiner Sitzung gleich in zwei Tagesordnungspunkten mit Folgen der Pandemie und verfügte beispielsweise, dass die Besuchsgebühren für sämtliche Kindereinrichtungen in der Gemeinde den Eltern zunächst zinslos gestundet werden. Auch was Gewerbe- und Einkommenssteuer betrifft, einigte sich das Gremium auf Vereinfachungen.

So steht es Unternehmen frei, die neuen Anträge auf Herabsetzung der Gewerbesteuer an die Finanzämter oder an die Gemeinde zu richten. In letzterem Fall leite die Verwaltung diese Anträge direkt weiter. Für Steuernachforderungen bis 31. Dezember 2020 kann zudem ein vereinfachter Antrag auf zinslose Stundung gestellt werden. Da Bürgermeister Stefan Straßmair (CSU) nach der Geschäftsordnung nur über Anträge auf Stundung bis 25 000 Euro entscheiden darf, ohne den Gemeinderat einzubeziehen, sprach sich das Gremium am Donnerstag einstimmig dafür aus, diese kurzfristigen Stundungen höherer Beträge als "Dringliche Anordnung" zu werten und dem Rathauschef damit schnelle Entscheidungen zu ermöglichen. In der Juli- Hauptausschusssitzung nach der Neukonstitution der gemeindlichen Gremien hofft Straßmair, erste konkrete Zahlen zu wegbrechenden Steuereinnahmen vorlegen zu können. "Natürlich sind auch jetzt schon Einbrüche bei den Einnahmen da, aber bislang werden die Gewerbesteuerforderungen weitgehend erfüllt", sagte Straßmair. Vermutlich würden sich die unmittelbaren Folgen der Krise im Herbst genauer beziffern lassen, so der Bürgermeister. "Dann machen wir Kassensturz und steigen in die Planung des nächsten Haushalts ein."

Was die Stundung der Betreuungsgebühren angeht, so geht Straßmair davon aus, dass das der beste Weg ist, um die von der Staatsregierung in Aussicht gestellte Erstattung der entgangenen Einnahmen für die nächsten drei Monate zu bekommen. "Wenn wir nicht stunden, sondern selbst erstatten, kann der Freistaat sagen, dass die Kosten erst gar nicht entstanden sind", so Straßmair. Dann würde man womöglich auch kein Geld zurückbekommen. Die zinslose Stundung betrifft alle Awo-Kindereinrichtungen, auch die Mittagsbetreuungen, Kindergarten und Hort St. Magdalena sowie das Wichtelhaus.

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