Feldkirchen:Einheimischer ist, wer hier wohnt

Feldkirchen: Bauland für Einheimische. So wie hier in Kirchseeon- Eglharting gibt es auch für Bürger von Feldkirchen in ihrer Gemeinde Sonderkonditionen bei der Vergabe von Grundstücken.

Bauland für Einheimische. So wie hier in Kirchseeon- Eglharting gibt es auch für Bürger von Feldkirchen in ihrer Gemeinde Sonderkonditionen bei der Vergabe von Grundstücken.

(Foto: Christian Endt, Fotografie & Lic)

Die Gemeinde Feldkirchen regelt die Vergabe von günstigem Baugrund neu.

Von Franziska Dürmeier, Feldkirchen

Nach langer Diskussion stehen in Feldkirchen die neuen Richtlinien für die Vergabe von Grundstücken des Programms "Bauland für Einheimische" fest.

An dem Vergabeverfahren dürfen nun Volljährige teilnehmen, die ihren Hauptwohnsitz mindestens fünf Jahre lang in Feldkirchen haben. Nicht berücksichtigt werden dagegen Menschen, die in Feldkirchen arbeiten, aber bisher nicht dort wohnen. Das maximale Jahreseinkommen für Bewerber wurde in der jüngsten Gemeinderatssitzung auf 90 000 Euro bei Eheleuten, Lebenspartnerschaften und Lebensgemeinschaften sowie 45 000 Euro bei Alleinstehenden erhöht. Zudem wurde eine Zweckbindung vereinbart: Die Fläche muss innerhalb von fünf Jahren bebaut und mindestens 15 Jahre lang vom Bewerber selbst bewohnt werden. Es besteht ein 15-jähriges Veräußerungsverbot. Für ein Doppelhausgrundstück liegt der Kaufpreis nun bei 491,54 Euro pro Quadratmeter, für die Reihenhäuser bei 511 Euro. Der Zuschlag für die Erschließungskosten ist in den Preisen noch nicht enthalten.

Streitpunkt waren die Ehrenamtlichen

Hauptstreitpunkt in der Sitzung war die Frage, ob Ehrenamtliche und Menschen, die Pflegebedürftige oder einen Elternteil aufnehmen, bevorzugt werden sollten. Dies wurde mehrheitlich abgelehnt. Der beratende Rechtsanwalt Max Reicherzer riet in der Sitzung davon ab, Ehrenamtliche zu bevorzugen, da der Punkt zu viel Spielraum lasse. UWV-Gemeinderat Michael Schön plädierte dafür, den Punkt nicht zu streichen und einen Mindestzeitraum für das Engagement von zwei Jahren festzulegen. Der Nachweis einer Ehrenamtskarte wäre eine Möglichkeit zur Absicherung, ergänzte Bauamtsleiter Christian Stöhr. Diese werde bei einem Mindestengagement von 200 Stunden im Jahr ausgehändigt.

Rechtsanwalt Reicherzer gab jedoch zu bedenken, dass das Vergabeverfahren durch Kläger torpediert werden könne und alle anderen dadurch nicht zum Zug kämen. Die Räte wollten dieses Risiko nicht eingehen und stimmten überwiegend gegen eine Klausel für Ehrenamtliche. Ähnlich verfuhren sie mit der Aufnahme von Pflegebedürftigen oder Elternteilen, weil diese nicht gewährleistet werden kann. Zusatzpunkte gibt es aber für Schwerbehinderte sowie Verheiratete, eingetragene Lebenspartnerschaften und Alleinerziehende.

Die Vergaberichtlinien mussten wegen neuer EU-Bestimmungen überarbeitet werden. Als Einheimischen-Bauland ist die Fläche nördlich der Beethovenstraße, östlich der Johann-Sebastian-Bach-Straße und westlich der Clara-Schumann-Straße ausgewiesen.

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