Erholungsgebiete:Konfliktzone Liegewiese

Keine Hunde, kein Feuer: An den Badeseen sind Regeln einzuhalten

Die Badesaison ist voll im Gang. Und in den Erholungsgebieten drängeln sich die Besucher. Das Landratsamt weist nun auf die in den Benutzungssatzungen geltenden Regeln hin, um ein friedliches Miteinander zu ermöglichen. So ist beispielsweise das Mitbringen von Hunden in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September grundsätzlich verboten. Darüber hinaus gebe es einige grundlegende Regeln, heißt es, um deren Beachtung gebeten werde. So soll während der Badesaison an den Badegewässern aufs Radfahren verzichtet werden. Schieben sei natürlich in Ordnung, heißt es, ausgenommen allerdings am Deininger Weiher. Dort ist wegen besonders beengter Verhältnisse das Radfahren und auch das Schieben von Rädern ganzjährig nicht gestattet.

Konflikte unter Badegästen oder mit Aufsichtspersonal gibt es immer wieder. Das zeigte sich in dieser Saison am Unterschleißheimer See, wo das Landratsamt auf die Unsitte hinwies, die Kassierstellen zu umfahren und Autos auf Privatwegen abzustellen. Auch sah sich die Behörde gezwungen klarzustellen, dass Angler am See im Sommer ihrem Hobby nachgehen dürften. Die ausgewiesene "Biotopzone" ist für Badegäste tabu.

Grundsätzlich sollen diese darauf verzichten, laut Musik zu hören und möglichst Kopfhöhrer nutzen. Offenes Feuer ist verboten. Tiere dürfen nicht mitgebracht und Wasservögel nicht gefüttert werden. Zelten ist nicht erlaubt. Am Feringasee, am Heimstettener See und am Unterschleißheimer See ist außerhalb der Grillzonen das Grillen untersagt. Am Deininger Weiher kontrolliert seit dieser Saison ein Sicherheitsdienst, ob die Benutzungssatzung eingehalten wird. Verstöße würden als Ordnungswidrigkeit angesehen, für die ein Bußgeld zu entrichten sei, teilt das Landratsamt mit.

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