Süddeutsche Zeitung

Erbstreit endet vor Gericht:Ring-Kampf

Eine langjährige Freundin der ermordeten Parkhaus-Besitzerin Charlotte Böhringer kämpft vor Gericht um einen Ring - und verliert in erster Instanz. Sie konnte das Schmuckstück nicht hinreichend beschreiben.

Ekkehard Müller-Jentsch

Der Nachlass der ermordeten Parkhaus-Besitzerin Charlotte Böhringer beschäftigt vier Jahre nach dem Verbrechen immer noch die Richter. Am Donnerstag klagte im Justizpalast Ingrid Pfeifer, eine langjährige Freundin der Millionärin, gegen Mate T., Bruder des als Täter rechtskräftig verurteilten Benedikt T., sowie den Nachlassverwalter, Rechtsanwalt Klaus Bückle. Gestritten wird um einen Brillantring im Wert von mindestens 30.000 Euro.

Ingrid Pfeifer ist die Witwe des kürzlich verstorbenen Straßenbauunternehmers Rudolf Pfeifer - der verschaffte sich eine Fußnote in Münchens Stadtgeschichte, als er kurzerhand eine Gehsteigkante auf der Leopoldstraße einebnete, damit der Leichenzug mit Franz Josef Strauß holperfrei durchs Siegestor rollen konnte. Ingrid war in jüngeren Jahren als Fremdenführerin von Franz Beckenbauer in New York bekannt geworden.

Sie hatte Charlotte Böhringer 2001 überredet, sich endlich einmal einen großen Klunker als Ring zu kaufen. Und wie man unter guten Freundinnen dann so daher redet, habe sie zu ihr gesagt: "Und den erbe ich dann mal." Tatsächlich tauchte in einem 2002 verfassten Vermächtnis ein Eintrag auf, dass der "große Ring" an Ingrid Pfeifer gehen solle.

Das ist allerdings dem Nachlassverwalter und den übrigen Erben zu unbestimmt. Zumal Pfeifer den Ring nicht haarklein beschreiben kann. "Er ist halt weißgolden, hat einen rechteckigen großen Brillanten - was soll man mehr dazu sagen", meinte sie. Offenbar hatte sie das Juwel auf einem Polizeifoto auch nur vage identifizieren können. Dem Vorsitzenden der 30. Zivilkammer waren diese Angaben offenbar auch zu unbestimmt - er wies am Nachmittag die Klage ab. Ingrid Pfeifer will auf jeden Fall vor dem Oberlandesgericht weiterkämpfen.

Benedikt T. war als Mörder seiner Tante für erbunwürdig erklärt worden. Sein Bruder Mate hatte daraufhin 2009 eine Erbanfechtungsklage eingereicht, über die jedoch noch nicht entschieden ist. Mit ihr verfolgt die Familie, die nach wie vor zu ihrem "Bence" genannten Spross steht, zwei Ziele: Auf dem Umweg über Zivilgerichte soll doch noch die Unschuld von Benedikt bewiesen und zudem auch der Teil des Erbes gesichert werden, der sonst an den Staat fällt.

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Quelle:
SZ vom 23.07.2010/mar
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