Energiewende:Speichersee verhindert Windräder

Der Silberreiher gehört zu den Vogelarten am Ismaninger Speichersee, die durch einen Rotor auf Unterföhringer Flur gefährdet würden. (Foto: Marco Einfeldt)

Weil die Brutgebiete für Zugvögel erheblich beeinträchtigt würden, hat sich der Bau von Windkraftanlagen in der Gemeinde Unterföhring erledigt.

Von Laura Geigenberger, Unterföhring

Mit dem Heizkraftwerk Nord und einer Geothermieanlage hat Unterföhring zwei große Energieerzeuger auf Gemeindegebiet, von diesen wird der Münchner Nordosten großflächig mit Wärme versorgt. Gerne hätte die Gemeinde mit dem Bau von Windkrafträdern jetzt auch die Voraussetzung für eine eigene Stromproduktion geschaffen, deshalb hat man im vergangenen Jahr für eine Fläche im Gemeindegebiet eine Verträglichkeitsprüfung in Auftrag gegeben.

Nun liegen die Ergebnisse vor – und sorgen für Ernüchterung. Denn die Rotoren könnten die am nahen Ismaninger Speichersee beheimateten Brut- und Zugvögelarten, etwa Kolbenenten, Silberreiher, Kampfläufer oder Trauerseeschwalben, laut Gutachten „erheblich“ beeinträchtigen. Damit, sagte Bürgermeister Andreas Kemmelmeyer (Parteifreie Wählerschaft, PWU) in der Gemeinderatssitzung am Donnerstagabend, sei das Thema Windkraft für die Kommune „vom Tisch“.

Ein bis drei größere oder bis zu fünf kleinere Windräder hätten nach den Plänen der Gemeinde auf den Feldern zwischen der Kreisstraße M3 und dem Ismaninger Speichersee östlich der Erlbachstraße entstehen können. Die vorgesehene Konzentrationszone mit einer Fläche von fast 71 Hektar ist laut der Rathausverwaltung das einzige Gebiet in der Gemeinde, welches für die Windkraftnutzung in Betracht kommt – nur hier könnten die vorgeschriebenen Abstände zu Wohnbebauung und Hochspannungsleitungen eingehalten werden.

Der nahe Ismaninger Speichersee ist für zahlreiche Vogelarten allerdings ein wichtiger Lebensraum und wurde 1962 vom Internationalen Rat für Vogelschutz zu einem Europareservat erklärt. Um eine Gefährdung dort angesiedelter Vogelarten auszuschließen, müsste laut Gutachten ein Mindestabstand von 3000 Metern gegeben sein. Die kleinste Distanz zwischen der potenziellen Konzentrationszone und der Schutzgebietsgrenze habe allerdings nur 891 Meter betragen.

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