Disziplinarverfahren gegen Lehrerin:Ein paar unbedachte Sekunden

Eine Lehrerin zieht vor ihren Schülerinnen den Pulli aus und für einen Moment ist der BH zu sehen - das löst eine Lawine aus. Gegen die Lehrerin läuft jetzt ein Disziplinarverfahren.

Bernd Kastner

Eine ungewöhnliche Frage bringt den Stein ins Rollen. Ob es so was denn auch bei Frauen gebe, will eine Schülerin wissen. Man hat ihr gerade erklärt, was Exhibitionismus ist. Drei Mädchen der sechsten Klasse einer Münchner Schule nehmen an einem Selbstbehauptungstraining außerhalb der Schule teil, und tags darauf sagt ein Kind: "Unsere Lehrerin hat sich nackig ausgezogen." Dieser Satz löst ein Disziplinarverfahren gegen die Lehrerin aus, Ermittlungen, Vernehmung eines Kindes. Inmitten des Ganzen steht Marta Koch (Name geändert), die Lehrerin. Sie versteht die Welt nicht mehr, fühlt sich diffamiert, ist am Ende ihrer Kraft.

Schulbeginnn in Niedersachsen

"Die Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass sie ihre Kinder einer zuverlässigen und integren Person anvertrauen", heißt es im Rathaus.

(Foto: bug.bildextern)

Es geht in dieser Geschichte um einen Büstenhalter und um die Frage, wie eine Behörde, in diesem Fall das städtische Personalreferat, umgeht mit Berichten von Schülern, die erschüttert sind von etwas, was mit Sexualität und Sensibilität zu tun hat. Was tun? Die Kinder beschwichtigen, nach dem Motto, ach, so schlimm war's doch nicht? Oder ermitteln, auch wenn es womöglich die Kinder zusätzlich belastet? Eine Gratwanderung für alle Beteiligten.

Marta Koch, eine Frau mittleren Alters, unterrichtet eine Fremdsprache in einer reinen Mädchenklasse, die Schülerinnen sind elf, zwölf Jahre alt. Es muss irgendwann im Dezember vergangenen Jahres passiert sein. Marta Koch zog ihren Pulli aus, vor der Klasse. Sie tat das vermutlich, weil sie ihn morgens "links herum" angezogen hatte. Während des Pulli-Ausziehens muss ein Teil ihres Rückens entblößt oder auch ihr BH zu sehen gewesen sein. "Ich habe mir überhaupt nichts dabei gedacht", sagt Marta Koch heute. Es war ein Fehler, das weiß sie inzwischen, einer, der ihr Leben völlig durcheinander gebracht hat.

Kurz vor Weihnachten erfährt die Schulleitung von dem Vorfall, auf einem Weg, der ein wenig an die "stille Post" erinnert: Über mehrere Personen erreicht die Nachricht die Schule. Anfang Januar schickt ein Mitglied der Schulleitung einen Bericht an die "Zentrale Beschwerdestelle für sexuelle Belästigung" im Personalreferat. Die Mädchen hätten das Verhalten der Lehrerin als "übergriffig" empfunden, es mache ihnen "sehr zu schaffen". Sie hätten das Ausziehen des Pullis als exhibitionistisch empfunden, so hätten sie es zumindest der Selbstbehauptungs-Trainerin geschildert. Das aber sei nicht das einzig Anstößige gewesen: Frau Koch habe irgendwann davor ein Foto von sich gezeigt, auf dem sie "nackt und nur mit einer Ziehharmonika bedeckt zu sehen war". Beides hätten die Mädchen als "eklig" empfunden.

Zwei Wochen später, da ist Marta Koch bereits abgezogen von der Klasse, leitet das Personalreferat ein Disziplinarverfahren ein: Von einer Grenzüberschreitung ist die Rede, weil sie sich "sittlich" nicht korrekt verhalten habe. "Die Eltern müssen sich vollkommen darauf verlassen können, dass sie ihre Kinder einer zuverlässigen und integren Person anvertrauen", schreibt die Vize-Chefin des Referats, Angelika Beyerle.

Marta Koch ist schockiert, sie nimmt sich einen Anwalt. Gerd Tersteegen heißt der, er hat schon viele Kämpfe mit der Stadt ausgefochten. In Sachen BH spricht er von "Skandal". Tersteegen schreibt, dass seine Mandantin den Vorfall bedauere und künftig sensibler sein werde. Die entscheidende Szene erklärt er so: Seine Mandantin habe wegen hormonell bedingter Hitzewallungen ihren Pulli ausgezogen, unter dem ein falsch angezogenes Top zum Vorschein gekommen sei. Als sie dieses ausgezogen habe, sei wohl für "drei bis vier Sekunden" ein "Stückchen von einem nackten Rücken" zu sehen gewesen.

Zeugenladung an vier Schülerinnen

Diese Schilderung treibt die Ermittlungen erst recht an. Die Beamten im Rathaus sehen darin einen Widerspruch zu den Angaben der Mädchen, die sie für glaubwürdiger halten. Man legt Frau Koch nahe, ihre Erinnerung zu überprüfen. Falls sie den "Sachverhalt" so einräume, wie in der Einleitungsverfügung des Disziplinarverfahrens geschildert, erübrige sich weitere Aufklärung: Angesichts der "geringen Schwere des Vorwurfs käme eine Einstellung des Verfahrens unter schriftlicher Missbilligung in Betracht". Bleibe sie bei ihrer Aussage, sei man zur weiteren Aufklärung verpflichtet, auch durch "Zeugeneinvernahmen einzelner Schülerinnen".

Marta Koch weiß heute, dass sie sich einiges ersparen hätte können, aber sie könne nichts einräumen, was es nicht gegeben habe. Also geht Ende April die Zeugenladung an vier Schülerinnen raus. Sie sollen ins Rathaus kommen. "Zweck der Ermittlungen ist die Erforschung der materiellen Wahrheit." Anfang Mai findet sich um 14 Uhr die erste Schülerin, elf Jahre alt, in Zimmer 033 ein, ihre Mutter begleitet sie. Mit anwesend: Zwei städtische Beamte als "Ermittlungsführer", ein Schriftführer, und Anwalt Tersteegen.

Die Vernehmung dauert eine Stunde, das Mädchen soll sich an ein paar Sekunden im Dezember erinnern. Beamte und Anwalt wollen viel wissen: Wie lange dauerte das Umziehen? Hatte ihr Pulli V-Ausschnitt oder einen runden? Trug sie unter dem Pulli außer dem BH noch was? Hat sie alles ausgezogen? Das Mädchen malt eine Skizze des Zimmers, um zu zeigen, wo die Lehrerin stand. Dann wollen sie noch was zum angeblichen "Nacktfoto" wissen. Nach einer Stunde verlässt das Kind das Rathaus, weinend.

Anwalt Tersteegen schreibt an den Oberbürgermeister, weil die Ermittler ein Kind "derart quälen", wegen eines so "lächerlichen" Vorwurfs. Unverhältnismäßig sei das Vorgehen. Zudem erhebt er Dienstaufsichtsbeschwerde. Sie wird abgeschmettert. Die weiteren geplanten Vernehmungen aber werden abgesagt, nach SZ-Informationen befragen die Ermittler die anderen Kinder schriftlich.

Angelika Beyerle äußert sich nicht zu den Ermittlungen, aus rechtlichen Gründen. Sagen aber darf sie, dass die Stadtverwaltung verpflichtet sei, in solch einem Fall zu ermitteln. Man dürfe diese Berichte von Kindern nicht einfach abtun, man wisse inzwischen ja, was so alles passieren könne an sexuellen Übergriffen. Die Pflicht zum Ermitteln gelte auch für einen Fall, der womöglich nicht wirklich gravierend sei. Das jedoch wisse man erst nach den Ermittlungen. Was aber, fragt Beyerle, würde geschehen, wenn man die Kinder nicht ernst nähme, und irgendwann passiere ihnen dann wirklich was Schlimmes. Dann würden sie sich womöglich nie mehr einem Erwachsenen anvertrauen, weil das Vertrauen erschüttert sei. Man hört, dass der städtischen Personalvizechefin die Sache unangenehm ist, "wir wollten das nicht hochkochen". Aber man spürt auch, dass ihr der Schutz der Kinder sehr wichtig ist. "Das Kindeswohl steht für uns an erster Stelle." Sie wolle den Schülern vermitteln: Wir nehmen euch ernst.

Marta Koch hadert. Sie fühle sich wie eine Maus, auf die die Stadt mit Kanonen schieße. Ja, es könne sein, dass der BH zu sehen war. Ja, sie habe irgendwann zuvor dieses Foto rumgehen lassen, die Kinder hätten sie um ein Bild von ihrem Hund gebeten. Hund und Frauchen mit Akkordeon sind zu sehen, und sie habe gesagt, das sei ein "Nacktfoto". Ein Scherz. Wer genauer hinschaue, der erkenne, dass sie ein Kleid getragen habe. "Ich sehe schon auch meinen Anteil an dieser Sache", sie sei manchmal "schrill und nicht so angepasst". Aber das Verfahren, das Wort vom Exhibitionismus, von der sexuellen Belästigung, das habe sie tief getroffen. "Ich habe den Glauben an das Gute im Menschen verloren."

Vielleicht war es schon ganz am Anfang die Schulleitung, die diese Geschichte auf den Punkt gebracht hat, im Brief an das Personalreferat: Es handle sich "eindeutig um eine nicht akzeptable Grenzüberschreitung", die die Mädchen belastet habe. Die Lehrerin habe aber bestimmt nicht sexuell-exhibitionistisch gehandelt, "sondern aus einer mangelnden Sensibilität". Ein paar unbedachte Sekunden.

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