Die Bereitstellung von Unterkünften für Obdachlose im Landkreis München bleibt auch zukünftig Angelegenheit der Kommunen.
Mit einer breiten Mehrheit lehnte der Sozialausschuss des Kreistags einen Antrag der Grünen-Fraktion ab, in dem jene den Landkreis aufgefordert hatten, ein Konzept mit Hilfeangeboten für obdachlose Bürger zu erstellen. "Diese Aufgabe liegt klar bei den Kommunen und sollte auch nicht vom Landkreis übernommen werden", sagte Landrat Christoph Göbel (CSU) in der Sitzung.
Das bedeute jedoch nicht, dass sich der Landkreis nicht um Menschen kümmere, die bedroht sind, ihre Wohnung zu verlieren: Die sogenannte Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit, die von der Arbeiterwohlfahrt organisiert wird, hat vor allem die Aufgabe, Obdachlosigkeit vorzubeugen. Die Kosten von mehr als einer halben Million Euro im Jahr trägt der Landkreis. Sollten dennoch Menschen auf der Straße stehen, seien die Kommunen gefordert, so Göbel.
Quartiere am Ort sind ratsam
Es gehe um eine überschaubare Zahl von Betroffenen. Für diese müssten Gemeindeverwaltungen eben Wohnraum vorhalten. Zu diesem Zweck sei es ratsam, Quartiere am Ort zu schaffen. "Denn in München gibt es ebenfalls Obdachlosigkeit", so Göbel. Deshalb könne es passieren, dass die Notunterkünfte in der Stadt bereits von Münchnern belegt sind.
Den Grünen ging es laut ihrer Kreisrätin Stefanie Bessler nicht zuletzt um das Problem mit anerkannten Asylbewerbern, denen in den meisten Fällen die Obdachlosigkeit droht, sobald sie ihre Flüchtlingsunterkünfte verlassen müssen. Göbel erwiderte, dass sich für diesen Personenkreis sehr wohl der Landkreis zuständig fühle. "Laut Kreistagsbeschluss ist klar: Um obdachlose anerkannte Asylbewerber kümmert sich der Landkreis."