Süddeutsche Zeitung

Coronavirus:Sicherheit versus Versammlungsrecht

Bei den Bürgerversammlungen wenden die Gemeinden unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen an. Manche lassen jeden hinein, andere wenden ihr Hausrecht an und pochen auf die 3G-Regel.

Von Iris Hilberth, Landkreis

Es ist Herbst und in vielen Gemeinden die Zeit der Bürgerversammlung angebrochen. Die Rathauschefs treten vor ihre Bürger, berichten, erläutern, hören zu. So wie sie es immer im Oktober und November machen. In der Pandemie stellt sich allerdings vor dem Einlass in den Saal die Frage: Müssen die Leute für eine Teilnahme eigentlich geimpft, genesen oder getestet sein? Die Meinung darüber geht im Landkreis auseinander. Mancherorts gilt die 3G-Regel, in anderen Gemeinden aber reicht eine Maske.

Als Grasbrunns Bürgermeister Klaus Korneder am vergangenen Donnerstag im Bürgersaal Neukeferloh zu seiner Rede ansetzte, konnte er gewiss sein, dass ihm nur Zuhörer gegenübersaßen, die ihr Impf-, Genesenen- oder Testzertifikat am Eingang vorgezeigt hatten oder sich notfalls auch noch schnell im Nebenraum haben testen lassen. Zusätzlich wurden vier Luftfilter aufgestellt, die Plastiktüten für die Mikrofone nach jedem Redebeitrag ausgewechselt. Sicher gebe es ständig Schreiben von Ministerien und Landratsamt, welche Maßnahmen bei welcher Veranstaltung aktuell umzusetzen seien und welche nicht. "Das war mir aber wurscht", gibt Korneder zu. Man wollte "save" sein, begründet er die strengen Regelungen bei seiner Bürgerversammlung. "Klar waren wir darauf vorbereitet, wenn einer alles verweigert, sich auch nicht testen lassen will", sagt Korneder. Dann hätte man diese Person eben mit Maske und entsprechendem Abstand im Saal platzieren müssen, sagt er. Das war letztlich dann nicht notwendig, denn alle akzeptierten 3G. Viele Leute waren ohnehin nicht da, zumal die Redebeiträge von Bürgermeister, Polizei und stellvertretendem Landrat anschließend auf die Webseite der Gemeinde gestellt wurden.

Am selben Abend wenige Kilometer entfernt galt bei der Bürgerversammlung in Ottobrunn keine 3G-Regelung. Anwesende mussten lediglich ihre Daten angeben, damit gegebenenfalls eine Kontaktverfolgung möglich ist. Auch in Grünwald kontrollierte niemand Impfausweise oder fragte nach Testergebnissen. Obwohl immerhin 164 Bürger gekommen waren und die Aula des Gymnasiums gut besucht war. Hauptamtsleiter Tobias Dietz begründete den Verzicht auf 3G so: "Da die Bürgerversammlung ein Ausfluss aus dem Demokratiegedanken ist, hat jeder Bürger das Recht, bei der Bürgerversammlung anwesend sein zu dürfen." Lediglich eine Anmeldung und das Tragen von Masken waren Pflicht. So will man das auch in Unterföhring handhaben, denn auch dort ist man der Ansicht, dass Bürgerversammlungen für alle zugänglich sein müssen.

In Unterhaching, wo an diesem Mittwoch von 19.30 Uhr an die Bürgerversammlung im Kultur- und Bildungszentrum (Kubiz) ansteht, hat man sich im Rathaus intensiv in die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eingelesen und kommt zu dem Schluss: Bei uns gilt die 3G-Regelung. "Es handelt sich um eine reguläre öffentliche Veranstaltung", ist sich Rathaussprecher Simon Hötzl sicher, und damit könne die Gemeinde den Nachweis von Impfungen, Testergebnissen und Genesenen-Bestätigung verlangen. Aber selbst wenn jemand das anders sehen sollte, wähnt sich die Gemeinden auf der sicheren Seite. Denn dann kann sie ganz einfach von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und 3G anordnen. Hötzl verweist zudem auf den Livestream mit Chat-Funktion, den Unterhaching bei dieser Bürgerversammlung erstmals anbietet. Dazu ist von den anwesenden Personen vor Ort eine datenschutzrechtliche Einwilligung notwendig. Diese ist freiwillig und kann direkt vor der Versammlung ausgefüllt und abgegeben werden. Eine Einwilligung ist zur Teilnahme im Saal nicht erforderlich, die Gemeindeverwaltung hat dafür im Kubiz auch Sitzbereiche außerhalb des Kamerabereichs deklariert.

Nach Auskunft der Kommunalaufsicht im Landratsamt können die Gemeinden sehr wohl von ihren Bürgern bei Versammlungen und Sitzungen verlangen, wahlweise geimpft, getestet oder genesen zu sein, wenn sie in Präsenz zuhören wollen. Zwar gilt eigentlich der Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit, wenn Ausschüsse und Gemeinderäte zusammenkommen - das heißt, die Teilnehmer und auch Besucher von Gremiensitzungen sind von der Anwendung der 3G-Regelung explizit ausgenommen. Für Besucher von Sitzungen ist allerdings (im Gegensatz zu den Gremiumsmitgliedern) eine Zugangsbeschränkung in Abhängigkeit von einem negativen Test durch Anordnung nach Hausrecht dennoch möglich. "Dass 3G nicht angeordnet werden darf, stimmt also so nicht ganz", teilt Landratsamtssprecherin Christina Walzner mit.

Für Bürgerversammlungen gelten laut Behörde diese Regelungen analog. Es gibt also kein gesetzliches 3G, allerdings die Möglichkeit, dies hausrechtlich anzuordnen. "Da die Bürgerversammlungen in unterschiedlichen Räumen, an unterschiedlichen Orten stattfinden, kann es sein, dass dies überall anders gehandhabt wird", räumt Walzner ein.

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SZ vom 12.10.2021
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