Süddeutsche Zeitung

Coronavirus im Landkreis München:Landrat freiwillig in Quarantäne

Nach Infektion seiner Kinder nimmt Göbel keine Termine wahr

Von Iris Hilberth, Gräfelfing

Landrat Christoph Göbel befindet sich in Quarantäne. Das teilte sein Stellvertreter Ernst Weidenbusch (CSU) den Besuchern der Bürgerversammlung Grasbrunn am Donnerstag mit den Worten mit: "Jetzt hat es ihn auch erwischt." Das hat wiederum etwas Verwirrung gestiftet, zumal Weidenbusch ausführte, dass Göbel Termine derzeit nicht wahrnehme, da er Kontakt zu einem Infizierten gehabt habe und als Kontaktperson der Kategorie eins gelte. Ist der Landrat etwa nicht geimpft? Doch, ist er und zwar vollständig.

Göbel stellte am Freitag klar, dass seine Quarantäne rein freiwillig sei. Als zweifach Geimpfter müsse er nicht zu Hause bleiben. Nun sind beim Landrat aber alle drei Kinder positiv auf das Coronavirus getestet. Diese sind unter zwölf Jahren und konnten daher nicht geimpft werden. Ein Kind habe das Virus vermutlich aus der Schule nach Hause gebracht. Zu den eigenen Kindern gebe es "nun mal enge Kontakte", sagte Göbel am Freitag im Telefonat mit der SZ. So könnten er und seine Frau die erst 15 Monate alte Tochter nicht in einem Zimmer isolieren. Er teste sich täglich, weil aber auch Geimpfte mit negativem Test das Virus weitergeben können, nehme er derzeit Termine nur im Freien oder online wahr. Auf Veranstaltungen lässt er sich von seinem Vize vertreten. Schreibtischarbeiten erledigt Göbel weiterhin selbst. "Ich fahre nachts ins Büro, wenn keiner da ist", sagt er. Auf Anraten seiner Mitarbeiterin trage er sogar Handschuhe, wenn er Akten bearbeitet.

Inzwischen gehe es allen in seiner Familie wieder gut. "Für mich hat das auch gezeigt, wie ansteckend die Delta-Variante ist", betont er. Auch Nachbarskinder, die nur draußen Kontakt hatten, hätten sich gegenseitig angesteckt. Andererseits habe er auch feststellen können, dass die Impfung wirke.

Die aktuellen Regeln sehen vor, dass ab dem 15. Tag nach der abschließenden zweiten Impfung für enge Kontaktpersonen keine Quarantänepflicht besteht. Das gilt auch für Genesene, deren zurückliegende Erkrankung mit einem PCR-Test bestätigt ist und die mit einer Impfstoffdosis geimpft wurden. Enge Kontaktpersonen, bei denen die Infektion mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt, müssen ebenfalls nicht in Quarantäne.

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Quelle:
SZ vom 09.10.2021
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