Süddeutsche Zeitung

Coronavirus im Landkreis München:Der Ausnahmezustand geht zu Ende

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Drei der vier Impfzentren fahren ihren Betrieb herunter, kostenlose Tests laufen aus

Von Martin Mühlfenzl, Landkreis

Die Zeit der Impfzentren im Landkreis neigt sich ihrem Ende zu. Wie von der bayerischen Staatsregierung angeordnet wird der Betrieb in den drei Impfzentren in Unterschleißheim, Planegg und Oberhaching in den kommenden Wochen reduziert, ehe die Einrichtungen komplett geschlossen werden. Das landkreiseigene Impfzentrum in der Gemeinde Haar bleibt indes in vollem Umfang bestehen und dient über den Oktober hinaus bis mindestens ins zweite Quartal des kommenden Jahres hinein als zentrale Anlaufstelle für Immunisierungen.

Von diesem Freitag, 1. Oktober, an werden die Kapazitäten in Unterschleißheim, Planegg und Oberhaching um zunächst 25 Prozent reduziert. Sie bleiben aber weiterhin täglich von 10 bis 18 Uhr für Beratungen und Impfungen geöffnet. Die Einrichtungen in Unterschleißheim und Planegg werden am Sonntag, 17. Oktober, zum letzten Mal im stationären Betrieb Immunisierungen anbieten, in Oberhaching können Impfwillige noch bis Donnerstag, 28. Oktober, eine Spritze erhalten. Einmal Geimpfte, deren Zweitimpfung nach Schließung der Impfzentren ansteht, erhalten Informationen zur weiteren Vorgehensweise.

Bis Ende Oktober arbeiten dann noch die mobilen Impfteams der drei Impfzentren weiter. Sie werden in dieser Zeit auch noch einige Sonder-Impfaktionen anbieten, die auf der Homepage des Landratsamtes (www.landkreis-muenchen.de) im Bereich Impfen einzusehen sind.

Das Impfzentrum in Haar wird auch weiterhin täglich von 8 bis 18 Uhr geöffnet bleiben. Von dort aus sollen über den Oktober hinaus Impfaktionen im gesamten Landkreis koordiniert werden. Laut Landratsamt kann, bei entsprechendem Bedarf, die Kapazität des Impfzentrums binnen kürzester Zeit auf 2000 Immunisierungen am Tag hochgefahren werden.

Auf neue Regelungen beim Testen einstellen müssen sich alle, die nicht geimpft sind oder nicht von einer Corona-Infektion genesen, von Montag, 11. Oktober, an. An diesem Tag tritt die neue Testverordnung des Bundes in Kraft. Dieser zufolge entfallen dann die sogenannten kostenfreien Bürgertestungen. Es wird aber weiterhin bestimmte Gruppen geben, die sich über diesen Zeitpunkt hinaus kostenlos testen lassen können. Dazu gehören Kinder unter zwölf Jahren und Kinder, die in den vergangenen drei Monaten vor dem Test das zwölfte Lebenjahr vollendet haben, Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Bis 30. November können sich zudem Studierende auf Kosten des Freistaates testen lassen. Weiterhin möglich sind kostenfreie Testungen für Kontaktpersonen von Infizierten bei entsprechendem Warnhinweis in der Corona-Warnapp, bei Ausbruchsgeschehen oder PCR-Bestätigungstests nach einem positiven Antigen-Schnelltest. Ebenso erhalten Besucher von Alten- und Pflegeeinrichtungen kostenfreie Antigen-Schnelltests; Beschäftigte in diesen Einrichtungen erhalten auch PCR-Tests umsonst.

Kostenpflichtige Testungen in den lokalen Testzentren des Landkreises im Rahmen der 3G-Regelungen sind von 11. Oktober an indes nicht mehr möglich. Diese müssen bei privaten Anbietern, Ärzten oder Apotheken erfolgen. Eine Übersicht findet sich ebenfalls auf der Landkreis-Homepage.

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Quelle:
SZ vom 01.10.2021
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