Coronavirus:Der Landkreis zieht die Bremse

Coronavirus: Die AHA-Regeln bildlich dargestellt: Ein Hinweis an der Corona-Teststation in Haar zeigt, was alle jetzt beherzigen sollten. Denn das Virus bekämpft am besten der, der den gebotenen Abstand zum nächsten einhält, auf Hygiene achtet und die Alltagsmaske trägt.

Die AHA-Regeln bildlich dargestellt: Ein Hinweis an der Corona-Teststation in Haar zeigt, was alle jetzt beherzigen sollten. Denn das Virus bekämpft am besten der, der den gebotenen Abstand zum nächsten einhält, auf Hygiene achtet und die Alltagsmaske trägt.

(Foto: Claus Schunk)

Zur Eindämmung der Pandemie wird die Maskenpflicht an Schulen ausgeweitet und die Zahl der Personen begrenzt, die sich treffen dürfen. Bei einer Verschärfung der Lage drohen weitere Einschränkungen.

Von Iris Hilberth

Wegen steigender Corona-Zahlen zieht der Landkreis München die Notbremse. Von diesem Freitag an gelten wieder verschärfte Regelungen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Dann dürfen nur noch halb so viele Leute wie bisher bei Veranstaltungen zusammenkommen, im Gastronomiebereich maximal fünf Personen an einem Tisch sitzen und in den Schulen gilt erneut ab der fünften Jahrgangsstufe Maskenpflicht im Unterricht für Schüler und Lehrer. Auch die Besucheranzahl in Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäusern wird erheblich reduziert. Jeder Bewohner darf täglich nur eine Person empfangen. Diese Allgemeinverfügung gilt vorerst eine Woche lang, also bis einschließlich Donnerstag, 22. Oktober.

Nachdem die für eine Anordnung solcher Maßnahmen maßgebliche Sieben-Tage-Inzidenz bereits am vergangenen Wochenende über dem Frühwarnwert von 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb einer Woche gelegen war, hatte Landrat Christoph Göbel (CSU) nach Rücksprache mit seinen Amtsleitern angekündigt, die Entwicklung bis Mitte dieser Woche zu beobachten. Am Dienstag lag der Wert über 40, am Mittwoch bei 37,95. "Wir gehen davon aus, dass er sich über 35 stabilisiert und hoffentlich nicht davonrennt", sagte Göbel am Mittwochnachmittag in einer Video-Pressekonferenz, bei der er nun die neuen Regeln bekannt gab.

München-Land orientiert sich mit diesen am Nachbarlandkreis Starnberg. "Dort gibt es ähnliche Zahlen, daher sind die Verfügungen identisch", begründete Göbel das Vorgehen. Zudem hält er es für sinnvoll, möglichst einheitliche Regelungen zu treffen. Von 16. Oktober, 0 Uhr an dürfen demnach auch im Landkreis München an privaten Feierlichkeiten und privaten Veranstaltungen in der Öffentlichkeit nur noch maximal 50 Personen in geschlossenen Räumen und 100 unter freiem Himmel teilnehmen. Das gilt zum Beispiel für Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage sowie Vereins- und Parteisitzungen, also um Treffen, die nicht für ein beliebiges Publikum angeboten oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden. Sport- und Kulturveranstaltungen sowie Bürgerversammlungen sind nicht von dieser neuen Regelung betroffen, hier gelten weiter die bisherigen Bestimmungen.

Bei Feiern in privaten Räumen hingegen muss man sich auf 25 Teilnehmer beschränken. Auch darf man sich im öffentlichen Raum, also auch in Gaststätten, nur noch mit maximal fünf Personen oder höchstens zwei Hausständen treffen und an einen Tisch setzen. "Wir empfehlen der Gastronomie daher eine entsprechende Bestuhlung", so der Landrat.

Für alle Schüler ab der fünften Klasse und deren Lehrer heißt es von Freitag an auch wieder: Masken auf im Klassenzimmer. "Das gilt bei uns ausdrücklich nicht nur für die weiterführenden Schulen, sondern auch für unsere Mittelschulen", betonte Göbel. Die Kinder der 1. bis 4. Klasse an den Grund- und Förderschulen müssen im Unterricht keine Maske tragen, die Lehrkräfte dann, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann. In Kindertagesstätten sind offene oder teiloffene Konzepte untersagt, es sind feste Gruppen zu bilden.

Ein Alkoholverbot ab 22 Uhr in Lokalen wie in München wird im Landkreis vorerst nicht erlassen, auch keine Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen und Straßen. "Das wäre erst bei der nächsten Eskalationsstufe, also beim Inzidenzwert 50 notwendig", so Göbel. Dass dadurch Münchner animiert werden könnten, ihr Bier nach 22 Uhr im Landkreis zu trinken, glaubt er nicht. "Ich gehe davon aus, dass die Menschen vernünftig sind. Ein solches Verhalten wäre grob unverantwortlich."

Aktuell sind im Landkreis nach Angaben des Landratsamt 200 Personen infiziert. Nachdem Anfang der Woche die Zahl der Neuinfektionen eher niedrig ausgefallen war, schnellte sie am Mittwoch (Stand 14 Uhr) nach oben. Seit Dienstagnachmittag gibt es 27 weitere Fälle. Erneut ist Haar mit sieben neuen Infektionen am stärksten betroffen. Jeweils vier Fälle registrierten Ottobrunn und Unterschleißheim, drei werden aus Kirchheim gemeldet, zwei aus Oberhaching sowie jeweils einer aus Baierbrunn, Grünwald, Hohenbrunn, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Oberschleißheim, Planegg und Unterhaching. Die meisten Neuinfektionen gibt es bei 15- bis 34-Jährigen (12) und 35- bis 59-Jährigen (8). Einzelne Klassen von acht Schulen und drei Kitas stehen unter Quarantäne, in Altenheimen gibt es aktuell keine Infektionen.

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