Süddeutsche Zeitung

Pullach:Chemiewerk-Gegner erleiden Niederlage

Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag der Initiatoren des Bürgerbegehrens ab. Der Verein "Schutz des Isartals" will voraussichtlich Beschwerde gegen den Beschluss einlegen.

Von Michael Morosow, Pullach

In ihrem Bemühen, die Umbau- und Erweiterungspläne des Pullacher Chemieunternehmens United Initiators durch ein Bürgerbegehren zu Fall zu bringen, hat der Verein "Schutz des Isartals" einen weiteren Rückschlag hinnehmen müssen. Das Verwaltungsgericht München hat per Beschluss vom 5. November den Eilantrag auf eine einstweilige Anordnung abgelehnt. Diese sollte die Gemeinde Pullach verpflichten, so lange keine weiteren Schritte in der umstrittenen Bausache zu unternehmen, bis das Gericht über die Klage des Vereins gegen die Nichtzulassung des Bürgerbegehrens entschieden hat.

Während Pullachs Bürgermeisterin Susanna Tausendfreund (Grüne) durch den am Mittwoch im Rathaus eingetroffenen 34 Seiten umfassenden Beschluss die Rechtsauffassung der Gemeinde bestätigt sieht, herrscht im Lager der Bürgerinitiative Katerstimmung. "Ich komme mit dem Kopfschütteln gar nicht mehr raus ", sagte deren Sprecher Christoph Boeck am Donnerstag. Boeck, der sich vor wenigen Tagen noch davon überzeugt zeigte, dass das Gericht dem Eilantrag stattgeben werde, beklagt, das Gericht habe sich die Argumentation der Gemeinde vollumfänglich zu eigen gemacht, während es auf die Sichtweise seines Vereins nicht eingegangen sei. Er will deshalb voraussichtlich Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts einlegen. Seine Befürchtung sei nun, dass die Gemeinde schnell Nägel mit Köpfen machen und bereits in ihrer nächsten Sitzung am 22. November einen Satzungsbeschluss fassen wird. Laut Tausendfreund wird der nächste Schritt im Bauleitverfahren dagegen die Abwägung der eingegangen Stellungnahmen im Frühjahr 2022 im Gemeinderat sein.

Wie bei vielen anderen Bürgerbegehren beanstandet das Verwaltungsgericht auch in diesem Fall die Fragestellung, die lautet: "Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Pullach alle rechtlich zur Verfügung stehenden sowie baurechtlichen und planungsrechtlichen Maßnahmen ergreift, um eine (weitere) Expansion der Chemiefirma (Peroxid) United Initiators in Pullach zu verhindern?" Selbst bei wohlwollender Auslegung dürfte unklar bleiben, was genau unter dem Begriff der "(weiteren) Expansion" zu verstehen sei. Es könne der Formulierung der Fragestellung nicht mit hinreichender Klarheit entnommen werden, ob sich das Bürgerbegehren nur auf die in der Begründung ausdrücklich genannte Produktionsausweitung beziehe, oder ob mit "Vergrößerung/Expansion" auch jede bauliche Ausweitung ohne Bezug zur Produktion gemeint sei, heißt es in der Begründung des Gerichts. Nach dessen Rechtsauffassung dürfte das Bürgerbegehren auch gegen das Täuschungs- und Irreführungsverbot verstoßen. Da es die Gemeinde zur Ergreifung aller "rechtlich zur Verfügung stehenden sowie baurechtlichen und planungsrechtlichen Maßnahmen" verpflichten will, die eine Expansion der Chemiefirma verhindern, in der Begründung jedoch ausschließlich auf die aktuelle Bauleitplanung der Antragsgegnerin eingegangen wird, sei davon auszugehen, dass die Bürger die Auswirkungen des Bürgerbegehrens nicht überblicken und die wesentlichen Vor- und Nachteile nicht abschätzen könnten.

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SZ vom 12.11.2021/hilb
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