Bundestagswahlkampf:AfD beklagt Zerstörung ihrer Plakate

Die Partei setzt eine Erfolgsprämie zur Ergreifung der Täter aus. Bei der Ottobrunner Polizei liegt noch keine Anzeige vor.

Von Martin Mühlfenzl, Neubiberg

Der Kreisverband der Alternative für Deutschland (AfD) beklagt in einer Pressemitteilung eine "massive Zerstörung" seiner Plakate für die Bundestagswahl am 24. September. Betroffen seien, lässt der Kreisvorsitzende und AfD-Direktkandidat für den Wahlkreis München-Land Gerold Otten, verlauten, "speziell Neubiberg", darüber hinaus aber auch viele andere Regionen des Landkreises München. Dadurch würde der Wahlkampf der Partei "stark beeinträchtigt".

20 000 Euro Erfolgsprämien

Der Kreisverband der AfD, gibt Otten bekannt, arbeite daher mit verschiedenen Sicherheitsunternehmen zusammen, um "dieser Form der politischen Straftaten Einhalt zu gebieten". Der Bezirksverband der Partei habe gar eine Erfolgsprämie für die Ergreifung der Täter ausgesetzt: Für "jeden überstellten Straftäter" würden den Mitarbeitern der Sicherheitsdienste 400 Euro ausbezahlt. Hierfür, schreibt Otten, stehe ein Budget von insgesamt 20 000 Euro zur Verfügung.

In der Ottobrunner Polizeiinspektion 28 indes ist den Beamten erstens von dieser Vorgehensweise des AfD-Kreisverbandes nichts bekannt; zweitens, sagt der stellvertretende Inspektionsleiter Robert Fritsch, sei bei der Inspektion bisher seitens der AfD keine Anzeige wegen der Zerstörung von Plakaten eingegangen. Bezüglich des Einsatzes von Sicherheitsunternehmen sagt Fritsch: "Für die Mitarbeiter von solchen Sicherheitsdiensten gilt das Jedermannsrecht. Sie dürfen das, was jeder Bürger darf." Wenn den Mitarbeitern eine Straftat auffalle, sagt Fritsch, dürften diese die Personen festhalten und die Polizei rufen: "Was sie nicht dürfen, ist etwa die Personalien aufnehmen." Diese Rechte sind in Paragraph 127 der Strafprozessordnung genau festgelegt.

Um eine sogenannte Jedermann-Festnahme ausführen zu dürfen, muss der Täter auf frischer Tat ertappt werden. Als "frisch" gilt, dass die aktuelle Situation in einem zeitlichen und, oder räumlichen Zusammenhang stehen muss: Der Täter muss sich also noch am Tatort befinden oder in unmittelbarer Nähe festgenommen werden. Er muss die Straftat auch tatsächlich begangen haben - ein dringender Tatverdacht reicht nicht aus. Übt eine Person im Sinne des Jedermannsrechts eine irrtümliche Festnahme aus, ist der Tatbestand des sogenannten Erlaubnistatbestandsirrtums erfüllt. Dann kann eine Ermittlung wegen Nötigung, Körperverletzung oder Freiheitsstrafe drohen.

"Komplettverlust" der Plakate in manchen Ortsteilen

Der Kreisverband der AfD teilt mit, in manchen Ortsteilen sei ein "Komplettverlust" sämtlicher Plakate durch Diebstahl oder Zerstörung erfolgt. Er macht auch deutlich, wen er hinter den vermeintlichen Zerstörung vermutet und argumentiert: "Dass eine solche Maßnahme in unserem vermeintlich sicheren Bayern notwendig ist zeigt, wie sehr die Demokratie auch im Freistaat unter dem Linksruck in unserer Gesellschaft leidet." Die Partei wolle damit den "Demokratiefeinden entschlossen" entgegentreten. Der Schaden für die AfD sei "nicht unerheblich", so Otten - "von jedem Täter" will der Kreisverband Schadenersatz fordern und gegen ihn Anklage wegen Diebstahls oder Sachbeschädigung erheben.

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