Süddeutsche Zeitung

Bürgerentscheid:Straßenunterführung bleibt womöglich auf der Strecke

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Aussicht auf baldige Umsetzung der präferierten Lösung an Oberschleißheimer Bahnschranke ist gering

Von Klaus Bachhuber, Oberschleißheim

2009 hatte Oberschleißheim in einem Bürgerentscheid für einen Bahntunnel gestimmt zur Auflösung des höhengleichen Bahnübergangs in der Bundesstraße B471. Zehn Jahre lang ist nichts geschehen, was nun dazu beigetragen hat, dass in einem Bürgerentscheid stattdessen die gegenteilige Lösung einer Straßenunterführung eine Mehrheit erhielt. Dass jedoch diese Variante in zehn Jahren umgesetzt sein könnte, scheint genauso unwahrscheinlich.

Aus dem Staatlichen Bauamt, das für die Verkehrsmaßnahme an der Bundesstraße zuständig wäre, kommen klare Signale, eine Unterführung keinesfalls vor den bereits eingeleiteten Projekten angehen zu wollen, die auf das Oberschleißheimer Verkehrsgeschehen wirken werden. In den nächsten Monaten wird mit dem Ausbau der Autobahn A92 begonnen und dabei wird auch die Anschlussstelle Oberschleißheim an eben die B471 aufgewertet. "Es kann sein, dass dann der Druck auf den Bahnübergang abnimmt", erklärt Stefan Rinderer, der im Staatlichen Bauamt die Bundes- und Staatsstraßen im Landkreis München betreut. Auch die Westumfahrung Oberschleißheims, die gerade im Stadium der Voruntersuchungen ist, werde laut der Prognosen "eine Entlastung für den innerörtlichen Verkehr bewirken", so Rinderer. Bevor man eine Straßenunterführung angehe, sei es daher "interessant, wie sich die Verkehrsverhältnisse insgesamt entwickeln". Deren Wirkung auf die Stausituation an der Bahnschranke wird daher wohl abgewartet, bevor diese Investition in Erwägung gezogen würde. Mindestens für die Umgehungsstraße aber ist noch gar kein Zeithorizont abzusehen.

Vom Verfahren her müsste das Bauamt mit Sitz in Freising erst mal eine Voruntersuchung erstellen als Entscheidungsgrundlage, wie teuer und wie aufwendig die Unterführungsmaßnahme wäre. Abhängig davon muss es dann in den mittelfristigen Bedarfsplan für Bundesstraßenbau aufgenommen werden oder aber Berlin gibt "grünes Licht" für eine freihändige Planung bei freien Kapazitäten.

Der aktuelle Bedarfsplan, den die Freisinger Behörde abarbeitet, ist bis 2030 fixiert. Sollte die Straßenunterführung von ihren Dimensionen her in diesem Gesamtplan angemeldet werden müssen, ist die nächste Möglichkeit, überhaupt auch nur von 2030 an berücksichtigt zu werden, frühestens 2028 gegeben. Rinderer erwartet anhand der bloßen Kenntnis der Situation, dass die Unterführung durchaus eine großräumige Maßnahme werden könnte, die nur über den Bedarfsplan realisiert werden könne. Schließlich könne nicht schlicht die Straße versenkt werden, sondern es müsse "vermutlich" eine Ausweichroute unter die Erde geführt werden.

Ergibt die erste Analyse jedoch, dass die Unterführung "klein" genug wäre, um auch ohne Abwägung im Bundesbedarfsplan abgewickelt werden zu können, könnte sie das Freisinger Bauamt nach eigener Bewertung angehen. Für eine zeitliche Perspektive verweist Rinderer auf die vorrangige Abarbeitung eines "bunten Reigens an Bedarfsprojekten", die durch ihre Fixierung im Bundesverkehrswegeplan ihre Priorität erhalten hätten. Und dann möchte das Bauamt eben erst die Auswirkungen von Autobahnausbau und Umgehungsstraße abwarten, also sehen, ob danach die Unterführung noch so drängend ist, dass sie Vorrang vor bereits terminierten Projekten genießen könnte. Wenn die Gemeinde nach dem Bürgerentscheid nun ihren Bedarf anmelde, könne auf jeden Fall beschieden werden: "Einfach mal machen - so einfach geht's nicht."

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SZ vom 03.06.2019
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