Bootsfahrverordnung:Auf der Isar gelten neue Regeln

Alkoholgrenze und Ausrüstung sollen die Sicherheit erhöhen

Immer wieder ist es in den vergangenen Jahren zu Unfällen auf der Isar gekommen. Häufig mussten Feuerwehren und Rettungsdienste in Not geratene Bootsfahrer aus dem Wasser retten. Künftig ist klar festgelegt, welche Regeln beim Befahren der Isar im Landkreis München beachtet werden müssen. Die "Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Isar im Landkreis München" tritt am 25. Januar in Kraft tritt und soll vor allem mit Regelungen zum Alkoholkonsum und zur Ausrüstung für mehr Sicherheit sorgen. So darf die Isar künftig nur noch mit Kanus, Schlauchbooten und Stand-up-Paddling-Boards befahren werden. Zu den einzelnen Fahrzeugarten gibt es jeweils spezifische Regelungen. Schlauchboote müssen beispielsweise einer vorgegebenen DIN-Norm entsprechen. Künftig ist es nicht mehr erlaubt, Beiboote anzuhängen sowie Fahrzeuge zusammenzubinden. Um die Fahrtüchtigkeit sicherzustellen, gilt eine Obergrenze von maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut. Kinder bis acht Jahre und Nichtschwimmer müssen Rettungswesten mit CE-Kennzeichen tragen. Auch dürfen keine Glasflaschen mehr mitgeführt werden. Zudem ist es nicht mehr erlaubt, während des Bootfahrens Tonwiedergabegeräte zu verwenden. "Ich bin zuversichtlich, dass die Regelungen dazu beitragen, das Bootfahren auf der Isar sicherer zu machen", sagte Landrat Christoph Göbel.

© SZ vom 24.01.2020 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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