Süddeutsche Zeitung

Bauvorhaben:Ein Plan mit Fragezeichen

Der Streit um die Wohnbebauung auf dem Grundstück des Ärztezentrums in Neubiberg geht in eine weitere Runde. Der Investor sieht sich benachteiligt

Von Angela Boschert, Neubiberg

Der Streit um die Wohnbebauung auf dem Grundstück des Ärztezentrums Neubiberg geht in eine weitere Runde. Noch steht nördlich des Rathausplatzes das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) St. Cosmas. Doch der Grundstückseigentümer will dort zusätzlich Wohnhäuser errichten. Seine Entwürfe stießen 2016 auf heftigen Widerspruch bei der Gemeinde und der Nachbarschaft. Um ihre städtebaulichen Einflussmöglichkeiten zu sichern, stellt die Gemeinde gerade einen Bebauungsplan für diesen Ortsbereich auf.

Der vom Neubiberger Gemeinderat beschlossene Entwurf zum Bebauungsplan für die Grundstücke zwischen Lindenallee, Grundschule und Rathausplatz kann von nächster Woche an im Bauamt besichtigt werden und ist auch auf der Homepage der Kommune einsehbar. Der Entwurf umfasst zwei Pläne. Der erste Plan gilt, solange das Ärztehaus am östlichen Rand des Grundstücks noch steht. Ein zweiter mit der Bezeichnung "Folgenutzung" legt zusätzlich das Wohnungsbaurecht für die Fläche nach dessen Abriss fest. Die Gemeinde habe einen Bebauungsplan "wie überall in Neubiberg" aufgestellt, sagt Bauamtsleiter Christian Einzmann. Ziel sei, die erhaltenswerten Bäume im nördlichen Teil des Grundstücks zu sichern und möglichst wenig oberirdischen Verkehr zuzulassen. Von acht Stellplätzen an ist eine Tiefgarage vorgeschrieben. Dem Bauherren eröffne dieser Bebauungsplanentwurf verschiedene Möglichkeiten, "die Gemeinde möchte eine verträgliche Lösung", betont Einzmann.

Thomas Fleischmann, Geschäftsführer der Eigentümergesellschaft des MVZ-Grundstücks, kritisiert nun allerdings, dass er erst bei einer Realisierung des zweiten Plans gleiches Wohnbaurecht wie seine Nachbarn erhält: "Aus wirtschaftlicher Sicht sind wir gezwungen, das gesamte Baurecht - also auch die zweite Schicht des Bebauungsplans - zu realisieren. Wir wollten das MVZ gerne langfristig, für mindestens 20 Jahre, weiterbetreiben und hatten angenommen, das läge auch im Interesse der Gemeinde." Doch wird Fleischmann nächste Woche die ansässigen Ärzte darüber informieren, dass er ihre Mietverträge in acht Jahren kündigen muss.

Die auf den Ansichten vorgeschlagenen dreigeschossigen Würfelhäuser mit Flachdach empfindet Fleischmann zudem als "artfremde Bunker, die weder in das Bild des Wohngebietes und der Umgebungsbebauung passen, noch vernünftige Wohnungsgrundrisse ermöglichen". Der Gemeinderat nehme "eine schlechte Architektur und den Wegzug des MVZ in kauf, um einen nicht erhaltenswerten Baumbestand zu schützen", so Fleischmann. Er aber wolle "in konstruktiver Kooperation mit der Gemeinde eine Bebauung planen, die ansprechend und zugleich zweckgemäß ist. Zu einer für beide Seiten fairen Planung gehören zwei Parteien, die miteinander sprechen. Wir haben den Eindruck, dass die Gemeinde dazu nicht bereit ist", sagt Fleischmann. Über bereits stattgefundene Gespräche in dieser Angelegenheit wurde Stillschweigen vereinbart.

Bürgermeister Günter Heyland (Freie Wähler) betont, der Bebauungsplanentwurf zeige in Plan 1 Flächen für Wohngebäude bei Erhalt des jetzigen Ärztezentrums. Sollte es einmal abgerissen werden, werde mit Plan 2 "das Baurecht mit sieben Häusern für Geschosswohnungsbau bereits vordefiniert". Nach Heylands Worten zwingt niemand den Investor zum Abriss des Ärztehauses, "Ziel des Gemeinderats ist der möglichst lange Erhalt des MVZ und nicht dessen Gefährdung." Auch wolle man "in etwa das gleiche Baurecht für den Investor festsetzen". Heyland ist unterdessen gespannt, "ob der Investor im Verfahren seine Vorschläge schriftlich konkretisieren wird. Wir stehen am Anfang eines öffentlichen Verfahrens. Jetzt ist Herr Fleischmann am Zuge".

Der Bebauungsplanentwurf liegt aus vom 5. April bis zum 7. Mai im Bauamt der Gemeinde Neubiberg, Bahnhofsplatz 3, Zimmer 1.25.

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SZ vom 29.03.2019
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