Baierbrunn:Baumschutz nach Neubiberger Vorbild

Baierbrunn: In Baierbrunn gibt es, wie hier an der Bahnhofstraße, noch viele alte Bäume. Um diese auch auf Privatgrundstücken zu schützen, soll eine Baumschutzverordnung her.

In Baierbrunn gibt es, wie hier an der Bahnhofstraße, noch viele alte Bäume. Um diese auch auf Privatgrundstücken zu schützen, soll eine Baumschutzverordnung her.

(Foto: Claus Schunk)

Die Isartalgemeinde will sich bei ihrer Satzung nicht an den strengen Regeln in Pullach orientieren.

Von Claudia Wessel, Baierbrunn

Es sei doch "ein großer Eingriff in Persönlichkeits- und Freiheitsrechte", wenn die Baierbrunner auf ihrem eigenen Grundstück nicht mehr alleine entscheiden dürften, was da passiert. Mit diesen Worten kritisierte der SPD-Gemeinderat Uwe Harfich in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses den Vorstoß der Grünen für eine Baumschutzverordnung. Am Ende stand er mit dieser Meinung allerdings alleine da, alle anderen Gemeinderäte sprachen sich für den Erlass einer Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Baierbrunn aus. Wie genau diese allerdings formuliert sein und wie streng sie sein soll, muss noch diskutiert werden.

Die Grünen Peter Tilmann und Robert Gerb argumentierten, mit der Fällung eines Baumes nehme man "Insekten, Vögeln und Milliarden von Mikroben" den Lebensraum. Wer dies tue, müsse dafür auch die Verantwortung übernehmen, etwa in Form einer Nachpflanzung oder als Ausgleichszahlung - und dies könne man nun mal nur über eine Baumschutzverordnung sicherstellen.

Für Harfich ist diese dagegen "eine reine Verbotsvorschrift". Er warf auch ein, dass die Grundstücke immer kleiner würden und die Nachpflanzung eines Baumen nicht immer sinnvoll oder möglich sei. Es gebe auch viele gute Gründe, einen Baum auf dem eigenen Grundstück zu fällen. Etwa wenn man von Eltern oder Großeltern ein Haus erbe und umbauen wolle.

Robert Gerb sieht durchaus auch Möglichkeiten, bei solchen Plänen einen Baum zu fällen. Aber die Bürger sollten dies nicht aus eigenem Ermessen tun, sondern die Gemeinde fragen müssen. Er erwähnte große, alte Buchen, die sehr wertvoll für den Klimaschutz seien. Die Grünen hatten als Vorbild für eine Baierbrunner Baumschutzverordnung die Pullacher Verordnung beigelegt. Bürgermeister Patrick Ott (Überparteiliche Wählergruppe, ÜWG) wies jedoch darauf hin, dass diese sehr streng sei und berichtete, dass Pullach an seiner Verordnung aufgrund juristischer Probleme Korrekturen vornehmen muss. Er und andere empfahlen daher die Neubiberger Baumschutzverordnung als Vorbild, denn diese sei "liberaler".

Ott gab zu bedenken, dass der Erlass einer solchen Verordnung einiges nach sich ziehe. So brauche man Personal für die Umsetzung, entweder eine neu zu schaffende Stelle, eine Stundenaufstockung oder aber externe Gutachter. "Eine zahnlose Satzung wollen wir ja nicht", sagte er und bezog sich dabei auch auf Schäftlarn. Die Gemeinde habe zwar eine Baumschutzverordnung, setze sie aber nicht um. Auch Alexander Lechner (ÜWG) bekannte, er sei "ins Wanken geraten", was eine solche Verordnung betreffe. Die bisherigen Baumfällungen in Baierbrunn seien doch meist angemessen gewesen. Robert Gerb dagegen hatte andere Erinnerungen und erwähnte mindestens einen Fall, den er "nicht mehr erleben" wolle.

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