Nebenkosten:Mietaufschlag pro Flüchtling

Die Baugesellschaft München-Land nimmt eine geforderte Pauschale nach Irritationen wieder zurück.

Als kommunales Wohnbauunternehmen im Landkreis München hat sich die Baugesellschaft München-Land, kurz BML, einen Ruf als soziale Vermieterin erworben. Die BML hat knapp 4000 Wohnungen unter ihren Fittichen, die sie zum Teil an Bedienstete von Landratsamt und Kommunen und zum anderen Teil an Menschen vermietet, die auf dem freien Wohnungsmarkt wenig Chancen auf angemessenen Wohnraum haben. Ihre Gesellschafter sind 27 Kommunen, der Landkreis, der Bezirk Oberbayern sowie die Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg; dem Aufsichtsrat sitzt Landrat Christoph Göbel (CSU) vor.

Da passt es so gar nicht ins Bild, dass ein Mieter aus Garching Post von der BML bekam, nachdem er eine aus der Ukraine geflüchtete Familie in seiner Wohnung aufgenommen hatte. Die BML forderte ihn darin auf, für jede weitere Person, die nun in der Wohnung wohne, zehn Euro im Monat zusätzlich zu überweisen. Ein Versehen, heißt es auf Anfrage vom Landratsamt. Die zehn Euro pro Person sind ein pauschaler Mietzuschlag, den die BML bei Untermietverhältnissen üblicherweise für den angenommenen erhöhten Verbrauch erhebt.

Bei der Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine habe sich die Baugesellschaft aber von Anfang an dazu entschieden, schnell und unbürokratisch zu helfen und auf den monatlichen Mietaufschlag für Untermietverhältnisse zu verzichten, erklärt eine Sprecherin. In dem Garchinger Fall wurde der übliche Zuschlag versehentlich erhoben - die Rückgängigmachung sei aber "umgehend veranlasst" worden, sobald das Versehen der BML bekannt wurde, versichert das Landratsamt.

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