Süddeutsche Zeitung

Aus dem Gerichtssaal:Skifahrer will Schmerzensgeld

Ayinger war am Brauneck aus dem Lift gestürzt

Von Andreas Salch, Aying/München

Die Brauneck- und Wallbergbahnen GmbH Lenggries sind vor dem Landgericht München II zur Zahlung von Schmerzensgeld in fünfstelliger Höhe verklagt worden. Kläger in dem Zivilverfahren ist ein 43-jähriger Angestellter aus Aying. Er war am 29. Dezember 2017 an der Bergstation der Ahorn-Vierer-Sesselbahn gestürzt und hatte sich dabei einen Riss des Kreuz- und des Innenbands im linken Knie zugezogen.

Der Kommentar der Brauneck- und Wallbergbahnen GmbH zu dem schweren Unfall lautet: Der Kläger hätte so aussteigen können, dass er nicht stürzt, stellte der stellvertretende Geschäftsführer des Unternehmens in der Verhandlung vor der 9. Kammer des Landgerichts kurz und bündig fest.

Obwohl vor dem Familienvater bereits eine Person gestürzt war und an der selben Stelle kurz darauf eine weitere aus dem nächsten Sessel beim Aussteigen zu Fall kam, lief der Lift einfach weiter. Dazu erklärte der stellvertretende Geschäftsführer: An jenem 29. Dezember, einem Freitag, sei der Besucheransturm so groß gewesen, dass man den Lift nicht habe stoppen wollen. Man könne die Sesselbahn angesichts hoher Gästezahlen nicht dauernd anhalten.

Die Liftaufsicht, die von lediglich einer Person ausgeübt wird, hatte von dem Unfall nichts mitbekommen. Vielleicht sei sie durch einen Kunden abgelenkt worden oder habe sich bereits dem nächsten Sessel zugewandt, nachdem der Familienvater bereits aus dem Lift gestiegen war, meinte der stellvertretende Geschäftsführer auf Frage der Richterin.

Der 43-jährige Familienvater robbte nach seinem Sturz zur Seite, aufstehen konnte er nicht mehr. Schließlich eilte ein Helfer der Bergwacht hinzu. Aufgrund seiner Verletzungen könne er seither nicht mehr Ski fahren, joggen und auch nicht schwimmen, berichtete der Kläger. Sein Anwalt ist der Überzeugung, dass die Brauneck- und Wallbergbahn GmbH ihre Verkehrssicherungspflicht dadurch verletzt habe, dass der Lift nicht sofort angehalten wurde, nachdem die erste Person hingefallen war.

Die GmbH, die den Lift betreibt, vertritt indes die Ansicht, der Sturz des Klägers und dessen Verletzungen stünden nicht im Zusammenhang mit der Tatsache, dass der Sessellift nicht gestoppt wurde, nachdem es zu Stürzen gekommen war. Die Anwältin des Lift-Unternehmens weist zudem darauf hin, dass der Kläger ein Jahr vor dem Unfall am Knie operiert worden war und er dadurch eingeschränkt gewesen sei. Der Familienvater bestreitet dies. Bei dem Eingriff sei sein Meniskus lediglich geglättet worden.

Die Vorsitzende Richterin sagte, wenn eine Aufsichtsperson vor Ort gewesen sei und die Bahn trotzdem nicht angehalten wurde, bestehe das "Problem der Verkehrssicherungspflicht". Gegebenenfalls müsse die Liftaufsicht dann eben von zwei Personen wahrgenommen werden, gerade dann wenn ein "Vater mit Kind kommt", so die Richterin. Es sei zwar immer einfach, etwas zu fordern, aber das Argument, dass der Lift nicht gestoppt wurde, weil zu viel los gewesen sei an jenem Tag, ziehe nicht.

Auf einen Vergleich mit dem Kläger wollte sich die Anwältin der Brauneck- und Wallbergbahnen GmbH nicht einlassen, da sie den für den Fall zuständigen Kollegen vertrat. Als Summe für einen Vergleich schlug die Vorsitzende Richterin einen Betrag in Höhe von 12 000 Euro vor.

Die beklagte GmbH hat nun zwei Wochen Zeit, über diesen Vorschlag nachzudenken. Andernfalls wird das Gericht in die Beweisaufnahme eintreten und in einem weiteren Termin im Mai Zeugen hören. Danach wird ein Urteil gefällt.

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Quelle:
SZ vom 25.01.2020
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