Asyl:Naiem Mahmodi darf bleiben

Der in Taufkirchen lebende Afghane wird vorerst nicht abgeschoben

Von Lea Frehse, Taufkirchen

Er kann wieder lachen! Das ist die vielleicht wichtigste Nachricht für die Familie von Naiem Mahmodi. Über den 28-jährigen Taufkirchner aus Afghanistan hatte die SZ vor wenigen Wochen berichtet: Weil sein Asylantrag abgelehnt worden war, drohte Mahmodi die Abschiebung nach Afghanistan - obwohl seine ganze Familie seit Jahren in Deutschland lebt und Mahmodi selbst nach eigenen Angaben in Afghanistan von Milizionären bedroht worden war. Der junge Mann war über die ständige Unsicherheit krank geworden. Nun hat der Einspruch seiner Anwältin gegen die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Erfolg gezeigt. Naiem Mahmodi darf vorerst in Taufkirchen bleiben und arbeiten.

Für den jungen Mann gilt seit vergangener Woche ein sogenanntes Abschiebeverbot nach §60 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes. Das gilt zunächst für ein Jahr. Nach zwölf Monaten kann dann das Landratsamt München entscheiden, ob Mahmodis Aufenthaltsgenehmigung jeweils für bis zu drei Jahre verlängert wird. Ist Mahmodi, der als Verkäufer im Supermarkt seiner Familie in der Eschenpassage arbeitet, erst einmal fünf Jahre am Stück legal in Deutschland, kann er eine lebenslang gültige Niederlassungserlaubnis beantragen.

Udo Schindler, der Familie Mahmodi seit Monaten ehrenamtlich unterstützt, bemüht sich nun beim Landratsamt darum, dass Naiems Aufenthaltstitel gleich für drei statt nur für ein Jahr ausgestellt wird. "Das würde unnötige Angst ersparen", sagt Schindler. So sieht das auch Mahmodis Anwältin Anna Toth. Erst einmal aber zählt für sie vor allem, dass Mahmodi nicht mehr akut gefährdet ist: "Schließlich sind solche guten Nachrichten selten in unserem Feld!"

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