VogelgrippeStallpflicht rund um den Speichersee ausgeweitet

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Hühner und anderes Geflügel müssen rund um den Ismaninger Speichersee bis auf weiteres drinnen bleiben. Nach dem Landratsamt Ebersberg hat nun auch die Kreisbehörde  von München-Land eine Stallpflicht angeordnet (Symbolfoto).
Hühner und anderes Geflügel müssen rund um den Ismaninger Speichersee bis auf weiteres drinnen bleiben. Nach dem Landratsamt Ebersberg hat nun auch die Kreisbehörde  von München-Land eine Stallpflicht angeordnet (Symbolfoto). (Foto: Marijan Murat/dpa)

Nach dem bestätigten Ausbruch der Tierseuche an dem Gewässer, erlässt das Münchner eine Allgemeinverfügung für die Gemeinden Aschheim, Ismaning, Kirchheim und Unterföhring.

Von Wieland Bögel, Aschheim/Ismaning/Kirchheim/Unterföhring

Auch im Landkreis München gilt in der Umgebung des Speichersees seit Neuestem eine Stallpflicht für Geflügel, eine entsprechende Allgemeinverfügung hat das Münchner Landratsamt am Dienstagnachmittag erlassen. Grund ist der Ausbruch der Vogelgrippe am Speichersee. Betroffen sind die Gemeinden Aschheim, Ismaning, Kirchheim und Unterföhring. Bereits am Montag hatte das Ebersberger Landratsamt eine Stallpflicht für die Gemeinde Pliening erlassen.

Hühner, Enten, Gänse und anderes Geflügel dürfen in den betroffenen Gemeinden nur noch in geschlossenen Ställen oder unter gegen Wildvögel gesicherten Vorrichtungen gehalten werden. Auch das Futter muss gegen den Kontakt mit Wildvögeln, aber auch gegen Ratten und Mäuse geschützt werden, denn auch diese können Erreger verschleppen. Außerdem sollten, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, keine betriebsfremden Personen Zutritt zu Geflügelställen oder Gehegen erhalten. Befugte Personen sollten stets saubere Schutzkleidung oder Einwegkleidung tragen.

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Das zuständige Landratsamt Ebersberg will die Verbreitung des Virus verhindern. Eine Stallpflicht für Geflügelzüchter könnte im Verlauf der nächsten Woche verhängt werden.

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Gerätschaften, Futtertröge, Verladeplätze und Transportmittel sind regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren, insbesondere nach jedem Tier- oder Stallwechsel. Verendete Tiere sind in geschlossenen Behältnissen zu lagern und regelmäßig zu entsorgen. Auch kleine Hobbyhaltungen, etwa Gartenhühner, sind gefährdet. Das Veterinäramt empfiehlt dringend, diese Sicherheitsmaßnahmen auch außerhalb der vier betroffenen Gemeinden einzuhalten.

Tote Wildvögel bis zur Größe von Raben können laut Behörde unter Einhaltung einfacher Schutzmaßnahmen, etwa mit einem übergestülpten Gefrierbeutel über der Hand, aufgenommen und im Hausmüll entsorgt werden. Bei größeren Wildvögeln wird von einer Berührung abgeraten, auch der Kontakt mit Hunden sollte möglichst vermieden werden. In diesen Fällen sollte das Veterinäramt informiert werden, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Von kranken Wildvögeln sollte grundsätzlich Abstand gehalten werden. Diese dürfen nicht eingefangen werden.

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