Die Gemeinde Aschheim hat viel vor in den kommenden Jahren. Auf der langen Liste des Gemeinderats um Bürgermeister Thomas Glashauser (CSU) stehen für 2017 unter anderem die Fertigstellung der neuen Mietwohnungen am südlichen Ortsausgang, das Entwicklungskonzept für den Sportpark Aschheim sowie die ersten Bauabschnitte der Kelten-Grundschule, die bis Anfang der 2020er Jahre runderneuert und erweitert werden soll. Das alles kostet Geld, Millionenbeträge, um genau zu sein. Darum will sich die Kommune nun eine neue Einnahmequelle erschließen: die Übernachtungsgäste.
Die Bettensteuer soll Geld in die Gemeindekasse spülen
Von 2018 an, so schlägt die Verwaltung um Kämmerer Marko Zschoch vor, soll Aschheim eine sogenannte Kulturförderabgabe einführen. Diese ist auch als "Bettensteuer" bekannt und wird in einigen deutschen Kommunen erhoben. Auf diese Weise, so sieht es Zschochs Idee vor, könnte die Gemeinde Aschheim die Übernachtungsgäste der messenahen Kommune zur Kasse bitten.
Schließlich, so argumentiert die Verwaltung, nutzten die Besucher von Hotels und Pensionen während ihres Aufenthalts ja auch die Aschheimer Infrastruktur, etwa die öffentlichen Verkehrsmittel, welche die Gemeinde über die Kreisumlage mitfinanziert.
Allzu tief will Aschheim den Übernachtungsgästen auch nicht in die Tasche greifen. Der Vorschlag sieht vor, von 2018 an pro erwachsener Person und Übernachtung 50 Cent zu erheben und diesen Betrag bis 2020 dann schrittweise auf einen Euro zu erhöhen. Bei derzeit etwa 350 000 Übernachtungen pro Jahr, die die Aschheimer Hoteliers zu verzeichnen haben, ergäbe sich so gleichwohl eine hübsche Summe, die Kämmerer Zschoch in seinem Haushalt verbuchen könnte.
Da es in Dornach bereits Bauanträge für weitere Hotels gibt, könnte die Zahl der Übernachtungen sogar in absehbarer Zukunft auf mehr als 400 000 steigen, hofft gar Bürgermeister Glashauser. Und ein so geringer Betrag wie ein Euro würde den Unternehmern angesichts von Zimmerpreisen von bis zu 400 Euro pro Nacht zu Messezeiten wohl kaum weh tun, sagt der Rathauschef. Durch die Abgabe für Gäste sollen unter anderem die Aschheimer Eltern vor einer Beitragserhöhung bei den Kindergartengebühren verschont werden.
In Bayern erhebt bislang keine Kommune eine Bettensteuer
Einen Strich durch diese Rechnung machen könnte der Aschheimer Verwaltung die Rechtsprechung - und die Haltung der bayerischen Staatspolitiker. Während nämlich nach Zählung des Hotel- und Gaststättenverbands von Flensburg bis Freiburg etwa 25 Kommunen in anderen Bundesländern aktuell eine Bettensteuer verlangen, hat sich der Landtag bereits 2011 gegen eine solche Abgabe im Freistaat ausgesprochen.
Der Auslöser war ein Vorstoß der Stadt München. Die damals rot-grüne Stadtspitze wollte eine Übernachtungssteuer in der Landeshauptstadt einführen. Die Regierung von Oberbayern genehmigte die entsprechende Satzung jedoch nicht - und bekam schließlich 2012 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Recht. Die Bettensteuer war damit bislang in München und ganz Bayern vom Tisch.
Eine Entscheidung, die der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga sehr begrüßt hat. "Bayern ist ein Tourismusland", argumentiert Frank-Ulrich John, Pressesprecher des Dehoga Bayern. Es gelte, diese wichtige Branche zu stärken und nicht durch zusätzliche, einseitige Abgaben zu schwächen. Anders als eine Kurtaxe, betont der Bundesverband, sei die Bettensteuer zudem nicht zweckgebunden. "Der Gast entscheidet heute vermehrt nach dem Geldbeutel", sagt John. Eine Bettensteuer schwäche die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Hoteliers gegenüber anderen Reisezielen.
Der Gaststättenverband sieht Bayerns Wettbewerbsfähigkeit in Gefahr
Die Kommunen sehen das, wenig verwunderlich, anders. Er sehe auch im Münchner Urteil kein grundsätzliches Problem für Aschheim, sagt Kämmerer Zschoch. Freilich sei es nicht einfach, eine Satzung zu entwerfen, die allen Rechtsansprüchen standhält. Darum habe er das Thema bewusst als Vorschlag für 2018 vorgebracht, um zunächst das Grundinteresse der Aschheimer Kommunalpolitiker auszuloten. Der Finanzausschuss signalisierte seine grundsätzliche Zustimmung zu der Idee. Ob sie verwirklicht werden kann, hängt auch von der Einschätzung der Richter ab.