Süddeutsche Zeitung

Aschheim:Hieb- und stichfest

Aschheim setzt Regeln für Votum über den Schlachthof fest

Von Irmengard Gnau, Aschheim

Eine Sondersitzung in den Sommerferien ruft bei den meisten Gemeinderäten keine Jubelausbrüche hervor. Dass die Zusammenkunft des Aschheimer Gremiums am Donnerstag sowohl von Mitglieder- wie auch von Bürgerseite sehr gut besucht war, darf also als Hinweis darauf gewertet werden, wie schwer das Thema wiegt. "Es ist uns wichtig, dass wir eine sichere Grundlage für den Bürgerentscheid schaffen", betonte Bürgermeister Thomas Glashauser (CSU).

Am 9. Oktober entscheiden die Aschheimer darüber, ob sich der umstrittene Großschlachthof im Gewerbergebiet an der A 99 ansiedeln darf. Der Gemeinderat hat sich darauf geeinigt, allen Stimmberechtigten automatisch auch Briefwahlunterlagen zukommen zu lassen - und diese nicht, wie bislang üblich, nur auf Anfrage zuzusenden. "Wenn ein Bürgerentscheid durchgeführt wird, wollen wir auch, dass möglichst viele abstimmen", erklärte Monika Schröder-Richter von der Gemeindeverwaltung. Glashauser erinnerte an die schwache Beteiligung bei der Kommunalwahl 2014, wo in Aschheim nur 57 Prozent der Berechtigten ihre Stimme abgegeben hatten. Diese "erschreckende" Erfahrung will der Bürgermeister nicht noch einmal machen. Gerade eine so umstrittene Entscheidung wie die über den Schlachthof, das wurde in der Sitzung spürbar, soll auf festen Füßen stehen. Darum hat die Kommune zudem alle Details der Abstimmung in einer Satzung festgelegt.

Für die Aschheimer bedeutet das: Jeder Stimmberechtigte erhält bis spätestens drei Wochen vor dem Entscheid, also bis 19. September, von der Gemeinde eine Abstimmungsbenachrichtigung und die nötigen Unterlagen. Er kann dann entscheiden, ob er sein Votum per Brief abgibt oder am 9. Oktober persönlich in einem der beiden Abstimmungsräume; diese werden voraussichtlich im Feuerwehrhaus Dornach und im Kulturellen Gebäude in Aschheim sein. Abstimmen darf grundsätzlich jeder volljährige EU-Bürger, der seit mindestens zwei Monaten mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet ist.

Auf dem Stimmzettel erwarten die Bürger drei Fragen, die jeweils mit Zustimmung oder Ablehnung zu beantworten sind: der Bürgerentscheid, der aus dem Bürgerbegehren gegen die Ansiedlung des Schlachthofs hervorgegangen ist; die Abstimmung über das Ratsbegehren, welches sich für einen Schlachthof ausspricht, sowie eine Stichfrage. Nachdem die Rechtsaufsichtsbehörde einen Teil der Fragestellung des Bürgerbegehrens moniert hatte, wurde diese umgearbeitet.

Mit den jetzigen Formulierungen zeigten sich alle Fraktionen zufrieden, wenngleich Robert Ertl, Chef der Freien Wähler im Gemeinderat und einer der Sprecher des Bürgerbegehrens, erneut darauf hinwies, er halte das Ratsbegehren für unnötig und verwirrend: "Das ist eine Ohrfeige für alle, die für das Bürgerbegehren unterschrieben haben." Die CSU und Bürgermeister Glashauser widersprachen dem heftig. Gleichwohl blieb deutlich zu erkennen, wie weit die Meinungen über das Großprojekt auseinandergehen.

In den kommenden Wochen, spätestens bis 11. September, wird die Gemeinde den Bürgerentscheid offiziell bekannt machen. Von diesem Zeitpunkt an ist auch Wahlwerbung erlaubt. Die Schlachthofgegner rüsten sich bereits. "Wir wollen den Bürgern etwas an die Hand geben, damit sie am 9. Oktober wissen, wie sie abstimmen", sagt Sabine Freser-Specht. Geplant ist unter anderem weiteres Informationsmaterial und eine Plakataktion. Der Investor Opus Munich hat für den 16. September eine Informationsveranstaltung angekündigt.

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SZ vom 27.08.2016
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