Süddeutsche Zeitung

Aschheim:Anwohner müssen zahlen

Laut einem Rechtsgutachten sind die Bescheide der Gemeinde für die Herstellung von 18 Straßen korrekt

Von Sabine Wejsada, Aschheim

Für das Aschheimer Rathaus ist es ein Grund zur Freude, die Anlieger von 18 betroffenen Straßen dagegen sind enttäuscht vom Ergebnis der juristischen Überprüfung ihrer Zahlungsbescheide für die Ersterschließung: Seit Samstag wissen sie, dass bei der Abrechnung der Beiträge offenbar alles mit rechten Dingen zugegangenen ist. Bei einer Informationsveranstaltung hat der vom Gemeinderat mit der Prüfung beauftragte Rechtsanwalt seinen Abschlussbericht vorgestellt. Zwar nicht im Detail für jede Straße, sondern nur überblicksmäßig, wie Teilnehmer berichten. Die einzelnen Gutachten sollen erst in knapp zwei Wochen vorliegen und dann auf der Homepage der Gemeinde Aschheim veröffentlicht werden.

Während sich Geschäftsleiter Christian Schürer am Sonntag am Telefon erleichtert darüber zeigt, "dass bei uns in der Verwaltung richtig gearbeitet wurde", ist Rainhard Präbst von der Bürgerinitiative Straßenerschließung Aschheim/Dornach die Enttäuschung anzuhören - "auch wenn ich letzten Endes schon damit gerechnet habe", wie er am Sonntag sagte. Dass die von der Kommune erlassenen Bescheide zur Erschließung korrekt erfolgt seien und keine Aufhebung oder Aufhebung mehr erfolgen könne, sei nun Fakt, so Präbst. Diese umfassen die Bereiche nördlicher Waldweg, Siedlungs- sowie Rotkehlchenstraße, südlicher Heimstettner Weg, westliche Alpenstraße, Feldkirchner Weg, St.-Emmeran-, Tassilo- und nördliche Uttastraße, östliche und westliche Flurstraße sowie Stein-, Wallberg-, nördliche Friedhofstraße, Kernweg und jeweils die südlichen Abschnitte von Ulmen- und Eichenstraße 2.

Dabei hatte die Bürgerinitiave durchaus die Hoffnung, dass es in dem einen oder anderen Fall anders sein könnte. So sei man davon ausgegangen, dass sich einige Straßen im Nachhinein als falsch abgerechnet herausstellen würden, schreibt Präbst nach der Veranstaltung, zu der 50 Zuhörer gekommen waren, darunter 20 Anwohner der fraglichen Straßen und ein paar Gemeinderäte. Die Bürgerinitiative wundert zudem, dass die Recherchen und Ergebnisse des Rechtsanwalts von jenen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes abweichen, der in Aschheim und Dornach ebenfalls einige Straßen unter die Lupe genommen hatte. Welche Prüfmechanismen seien denn nun die richtigen, fragt Präbst und berichtet davon, dass ein Anlieger am Samstag an die Moral des Gemeinderates appelliert habe, doch noch eine Gleichstellung mit den bereits freigestellten Straßen herzustellen.

So einfach sei dies allerdings nicht, sagte Geschäftsleiter Schürer. Bei den Beiträgen zur Ersterschließung einer Straße handelte es sich um eine "extrem diffizile Problematik". Nach der entsprechenden Satzung des Freistaates vom Juli 1961 seien nur Straßen befreit, die vor diesem Termin erschlossen wurden. Alle anderen müssten abgerechnet werden - und zwar bis April 2021, wie es die Staatsregierung vorsieht. "Wir haben uns an Recht und Gesetz gehalten", sagt Schürer und sieht die Arbeit der Verwaltung durch die juristische Prüfung bestätigt. Nun fehle eine politische Entscheidung. Auf Antrag der Freien Wähler befasst sich der Gemeinderat am Donnerstag, 23. Juli, mit der Thematik. Über die Ergebnisse aber kann wegen der ausstehenden Einzelgutachten nicht debattiert werden.

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Quelle:
SZ vom 20.07.2020
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