Landgericht: Boris Becker:Ein Schläger reicht

Ein Internet-Unternehmer verklagt Boris Becker wegen eines angeblichen Darlehens über 500.000 Euro. Jetzt ist das Urteil gefallen.

Ekkehard Müller-Jentsch

Unterschrieben ja - aber es war nicht so gemeint: Boris Becker muss die 500.000 Euro aus einem angeblichen Darlehen an den Münchner Geschäftsmann Klaus Harisch nicht zurückzahlen. Der Chef der GoYellow Media AG, die gerade in 11800 AG umbenannt worden ist, hatte den früheren Tennisstar vor dem Landgericht München I wegen der halben Million verklagt. Doch das Gericht glaubt nicht an eine echte Leihgabe und geht in dem am Freitag verkündeten Urteil vielmehr von einem Scheingeschäft aus.

Boris Becker, 2010

Boris  Becker kann vorerst aufatmen: Ein angebliches Darlehen in Höhe von 500.000 Euro  muss der Ex-Tennis-Profi nicht zurückzahlen.

(Foto: Stephan Rumpf)

Damals sollte potenziellen Investoren lediglich vorgegaukelt werden, dass sich der Prominente mit eigenem Geld an Harischs Online-Portal für gesunde Ernährung beteiligt habe. Dieses Projekt war dann aber gescheitert, als nach der Jahrtausendwende die Internetblase platzte.

Wie berichtet, war Boris Becker zu der Verhandlung wenige Tage vor Weihnachten auf Krücken in den Justizpalast gehumpelt. Er kam nach einer OP am Sprunggelenk direkt aus dem Krankenhaus, nur lässig mit Trainingshose und warmem Pullover bekleidet. Der Richterin erläuterte er dann die Vorgänge von damals. Als werbewirksamer Wimbledon-Sieger, der zu dieser Zeit gerade für einen amerikanischen Online-Dienst deutschen Fernsehzuschauern erklärte: "Ich bin drin", sollte er nun auch Galionsfigur für ein Internet-Portal für gesunde Ernährung werden. "Doch eigenes Geld in die Hand zu nehmen, war damals nicht mein Geschäftsmodell", sagte Becker.

Aus diesem Grunde habe Harisch formal eine Million Mark an Becker verliehen und die Summe in das Unternehmen gesteckt. Aus seiner Sicht sei immer klar gewesen, "dass dieses Darlehen eine Sache von Dr.Harisch ist", sagte Becker. Er habe ihm im Gegenzug "als Zeremonie" lediglich einen Tennisschläger überreicht.

Die Richterin hatte mehrere Zeugen gehört, die den Deal miterlebt hatten. Jetzt stellte sie fest, "dass die Parteien übereinkamen, dass nur der Form halber ein Darlehensvertrag geschlossen wird, aber Einigkeit bestand, dass es keine Rückzahlungsverpflichtung gibt". Die glaubwürdigen Zeugen hätten bekundet, dass Harisch seinerzeit Becker erklärt habe: "Der Darlehensvertrag kommt in den Safe, dann ist er weg - und irgendwann ist er dann ganz weg." Die Berichte der Zeugen könnten nicht anders verstanden werden, als dass sich beide Seiten einig gewesen seien, dass der Vertrag nur auf dem Papier existieren soll.

Dass sich die Zeugen noch so konkret an Gesprächsinhalte erinnern konnten, war für die Richterin nachvollziehbar: "Handelt es sich doch in der Tat um ein außergewöhnliches Ereignis, wenn jemand - kurz zusammengefasst - auf eine Millionen D-Mark für einen Tennisschläger verzichtet." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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