Mehr als tausend Unterschriften haben der Allgemeine Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) und der Bund Naturschutz am Donnerstag an den Münchner Landrat Christoph Göbel (CSU) übergeben, um ihrer Forderung nach mehr Sicherheit für Radler auf der Garchinger Ortsdurchfahrt Nachdruck zu verleihen. Ziel der Aktion ist die Einführung von Tempo 30 auf der Staatsstraße und die Rücknahme einer umstrittenen Anordnung aus dem Landratsamt.
Seit dieser ist die Nutzung des Bürgersteigs für Radler tabu, Erwachsene und Kinder über zehn Jahren müssen auf die stark befahrene Münchener und Freisinger Straße ausweichen, auf der 50 Stundenkilometer erlaubt sind. Da laut ADFC häufig der innerorts vorgeschriebene Sicherheitsabstand zu Radlern von 1,50 Metern nicht eingehalten wird, komme es dabei immer wieder zu gefährlichen Situationen.
In ihrer Petition, die Mitte April gestartet wurde und die mittlerweile von mehr als tausend Unterzeichnern unterstützt wird, fordern die Initiatoren fünf Maßnahmen: Tempo 30, die Markierung der Fahrbahn mit Piktogrammen, ein Überholverbot und Kontrollen durch die Polizei sowie mittelfristig die Verlegung der Staatsstraße 2350 aus der Stadt heraus.
45 Prozent der Unterzeichnenden kommen direkt aus der Stadt Garching, knapp 40 Prozent aus anderen Gemeinden im Umkreis, die ebenfalls auf eine sichere Ortsdurchfahrt per Rad angewiesen seien, wie der ADFC in einer Pressemitteilung erklärt. Nach den Worten von ADFC-Ortsgruppensprecher Leonard Burtscher sind die insgesamt 1050 Unterschriften ein Zeichen, dass die Menschen sicher radeln wollten. Die momentane Lage lasse dies allerdings nicht zu. Radfahrende könnten die Ortsmitte nur „unter Lebensgefahr durchqueren“, weil der Kfz-Verkehr möglichst schnell fließen solle.
Der Ball, den Radlern mehr Sicherheit zu verschaffen, liege nun bei Göbel als Vorgesetztem der Straßenverkehrsbehörde: „Wir erwarten, dass der Landrat aktiv wird und zügig erste Maßnahmen umsetzt.“
In einer früheren Version hieß es, dass die umstrittene Anordnung, wonach Radler über zehn Jahren nicht mehr auf dem Gehweg der Garchinger Ortsdurchfahrt fahren dürfen, aus dem Rathaus der Stadt stammt. Die Regelung hat allerdings das Landratsamt erlassen.