Landgericht:Typisch fürs Milieu

Prozess um Rauswurf des "Hauses mit der roten Fahne" geht weiter

Gewachsene Strukturen im kleingewerblichen und soziokulturellen Bereich sollen besser vor Verdrängung in den Städten geschützt werden. Die Forderung von Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD), die er in einem Brief ans zuständige Bundesministerium formuliert hatte, unterstützt jetzt auch der Bezirksausschuss Schwanthalerhöhe. Außerdem forderte er wie die Nachbarn der Ludwigsvorstadt/Isarvorstadt eine entsprechende Erweiterung der Münchner Erhaltungssatzung. Auf der Schwanthalerhöhe könne ein entsprechender Schutz in exemplarischer Weise umgesetzt werden. Das arbeiterbewegte "Haus mit der Roten Fahne", eine Druckerei samt angegliederter soziokultureller Einrichtung, soll nach 40 Jahren die Immobilie in einem verwinkelten Innenhof verlassen. Der Eigentümer, der dies per Räumungsklage anstrebt, ist aber keine Heuschrecke aus Übersee, sondern die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung (MGS); der Stadtrat hat dem Rauswurf zugestimmt. Für unzureichend begründet hielt diesen Schritt der Richter am Landgericht München I, wo der Fall anhängig ist. Die Kläger hätten nicht nachvollziehbar dargelegt, dass das Eckhäuschen - wie vorgegeben - wirtschaftlich in bezahlbaren Wohnraum umgewandelt werden könne. Stichhaltige Begründungen sollten nachgeliefert werden. Am Freitag, 23. März, wird von 13 Uhr an im Landgericht München I weiterverhandelt. Die Mieter im "Haus mit der Roten Fahne" informieren die Nachbarn am Donnerstag, 22. März, um 18 Uhr in ihrem Domizil an der Tulbeckstraße 4f noch einmal über den aktuellen Stand.

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