Landgericht München:Tödlicher Tritt im Kaufhaus

Der 27-jährige Täter wurde nach der Attacke auf einen 67 Jahre alten Mann in der Psychiatrie untergebracht.

Von Susi Wimmer

Abayomi O. war einfach zur falschen Zeit am falschen Ort. Diese Phrase klingt abgedroschen, aber bei dem 67 Jahre alten Mann traf sie zu: Er wollte am 14. November 2017 im Perlacher Einkaufszentrum noch Lebensmittel besorgen und fuhr im Kaufland die Rolltreppe hinab. In diesem Augenblick attackierte ihn der 27 Jahre alte Segun O. in einem akuten Schub paranoider Schizophrenie. Abayomi O.s Atmung versagte wenig später im Lagerraum des Supermarkts, wo er sich auf einen Stuhl gesetzt hatte. Die erste Schwurgerichtskammer am Landgericht München I verfügte nun, dass der 27-Jährige Segun O. nach dieser Körperverletzung mit Todesfolge auf unbestimmte Zeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird.

Seit Tagen schon, erbrachte die Beweisaufnahme, hatte der 27-jährige Nigerianer unter einem akuten Krankheitsschub gelitten. Stimmen hätten ihn beispielsweise zum Kampf aufgefordert. Zwei Tage zuvor prügelte er mit der Faust auf den Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes in seiner Asylbewerberunterkunft ein, tags darauf griff er auf der Straße völlig wahllos einen Passanten an.

Am 14. November besorgte er im Kaufland Kaugummi und Süßigkeiten, verließ das Geschäft, und sah dabei Abayomi O., der ebenfalls aus Nigeria stammte. Die beiden Männer kannten sich nicht, doch der 27-Jährige machte plötzlich kehrt und folgte dem anderen. Auf dem Rollband trat er dem Älteren mit dem Fuß gegen den Brustkorb, ehe ihn zwei Mitarbeiter und ein Passant festhalten konnten. Abayomi O. fühlte sich nach der Attacke schlecht, bekam Atemprobleme, sagte noch, dass er unter Asthma leide und sackte dann in dem Lagerraum bewusstlos vom Stuhl. Notärzte konnten den Mann noch reanimieren, er starb aber sechs Tage nach dem Angriff in einer Klinik. Nach den Ausführungen der Rechtsmedizin, war Abayomi O. an einem Nierentumor erkrankt und litt unter einem schwachen Herzen. Der Tritt, so sagte Staatsanwalt Laurent Lafleur, sei aber ausschlaggebend für den Tod des vierfachen Vaters und Großvaters gewesen, wenngleich er dem 27-Jährigen keinen Tötungsvorsatz unterstelle. Die Strafkammer folgte dem Antrag auf Einweisung in eine Klinik.

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