Landgericht München:Teurer Mops

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Er war Werbestar eines Münchner Hotels - dann wurde er nicht mehr gebraucht. Die Ziehmutter von Mops Max Emanuel stritt nun vor Gericht um knapp 9000 Euro Futter- und Arztkosten, die das Hotel nicht zahlen wollte.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Erst war Mops Max Emanuel Werbestar eines Münchner Hotels und Kuschelhund für die Gäste - dann wurde er nicht mehr gebraucht. Am Freitag stritt seine Ziehmutter mit der Hotel AG um knapp 9000 Euro Futter- und Arztkosten. Doch die Firma will mit ihrem "kleinen Knuddelmonster" von damals heute nichts mehr zu tun haben. Inzwischen ist Max Emanuel, den so mancher Hotelgast als "Flirtfaktor" oder als Begleiter auf Isarspaziergängen geschätzt hatte, gestorben.

Geboren als "Donald von den Mopsis" wurde der rabenschwarze Mini-Molosser 2004 für eine Reklamekampagne gekauft, die dann auch in allen Münchner Medien gelaufen ist. Dazu wurde der Hund erst einmal passend in "Max Emanuel" umgetauft. Formal erworben hatte das Tier ein Mitarbeiter der Hotelkette. Dessen frühere Lebensgefährtin, damals Stewardess, übernahm die Betreuung des Tieres. Schnell bemerkte sie allerdings, dass der Hund unter schmerzhafter Arthrose litt und langsam erblindete. Auf den Werbefotos und auf dem Fassadenplakat mit Mopsy als Santa Claus fiel das nicht weiter auf.

Als das Hotel dann mit dem knuffigen Knautsch-Hund nicht mehr seinen "Service aufmopsen" wollte, wie es in der Werbung hieß, geriet der Kleine in Vergessenheit. Schließlich meldete der Angestellte den "Maxi" beim Stadtsteueramt auf seine Ex-Freundin um. Dass sie nun auch noch die Hundesteuer für ein Tier zahlen sollte, das sie sich selbst nie zugelegt hätte, verstimmte die Frau. Zumal seit Herbst 2010 die Hotelführung auch die Unterhaltskosten für den aufs Altenteil geschickten einstigen Vorzeigehund nicht mehr übernehmen wollte.

Der Hotelchef will nichts bezahlen - eigentlich

Deshalb verlangte sie nun 8689,31 Euro vor dem Landgericht München I, plus rund 380 Euro Anwaltskosten. Von der Hotelleitung sei niemand für sie zu sprechen gewesen, klagte die Frau in der Verhandlung: "Ich wurde nie zum Geschäftsführer durchgestellt und mein früherer Lebensgefährte war angeblich immer gerade unterwegs - niemand hat mit uns gesprochen."

Dabei habe sie selbst doch mit den ganzen Werbegeschichten gar nichts zu tun gehabt. Der Anwalt des Hotels winkte ab. Besitzer und Käufer sei nun einmal der frühere Freud der Klägerin gewesen, Tierarztrechnungen habe die Hotelleitung "entgegenkommenderweise" trotzdem einige Jahre lang bezahlt.

Der Einzelrichter der 15. Zivilkammer machte der Klägerin deutlich, dass sie den Beweis dafür liefern müsse, dass der Hund eigentlich für das Hotel angeschafft worden sei. Nie habe das Tier dem Hotel gehört, beteuerte sogleich wieder dessen Anwalt. Der Hotelchef wolle eigentlich nichts mehr bezahlen, erklärte er.

Trotzdem antwortete er auf die Frage des Richters nach einer gütlichen Einigung dann doch mit einer Zahl: "2000 Euro." Das war der Klägerin zu wenig. Auf den fragenden Blick des Richters hin besserte der Anwalt um weitere 500 Euro nach. Diesen Betrag nahm die Hundebesitzerin nach kurzer Überlegung an, damit der Prozess beendet werden konnte.

© SZ vom 28.09.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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