Süddeutsche Zeitung

Landgericht München:Sedlmayr-Mörder verklagt den Freistaat Bayern

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Von Ekkehard Müller-Jentsch

Der Mord an dem beliebten Volksschauspieler Walter Sedlmayr beschäftigt auch nach 25 Jahren noch die Gerichte. Einer der beiden rechtskräftig verurteilten Täter hat den Freistaat verklagt. Es geht um einen Pilotenkoffer voller Schmuck und Münzen. Diese mutmaßliche Hehlerware war 1991 im Zuge der Mordermittlungen sichergestellt worden. Später konnte nur ein kleiner Teil davon an die rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden. Den Rest ließ die Staatsanwaltschaft 2011 "verwerten", also versteigern: Der Erlös von 22 102,20 Euro wurde an die Justizkasse überwiesen. So sollte ein Teil der rund 200 000 Euro Prozesskosten gedeckt werden. Das hält der Sedlmayr-Mörder, der wieder auf freiem Fuß ist, für Unrecht.

Seit jeher bestreitet der Mann, der Täter gewesen zu sein. Der daher auf Indizien basierende, aufsehenerregende Prozess mündete dennoch in eine Verurteilung zu lebenslänglichem Freiheitsentzug. In diesem Urteil wurde auch die "besondere Schwere der Schuld" festgestellt. Trotzdem kam der Verurteilte nach 16 Jahren aus einem hessischen Gefängnis frei.

Doppelleben des Walter Sedlmayr

Sedlmayr war nach Bühnenrollen zum "Hausschauspieler" von Regisseur Rainer Werner Fassbinder aufgestiegen. Zahlreichen Fernsehserien, darunter "Münchner Geschichten", oder "Polizeiinspektion 1" mit Uschi Glas und Elmar Wepper machten ihn deutschlandweit populär. Erst der brutale Tod 1990 durch Messerstiche und Hammerschläge machte weithin bekannt, dass der vermeintlich urbairisch-gemütliche "Hosenträgerpolizist" ein Doppelleben in der Schwulen- und Sado-Maso-Szene führte. Als Täter wurden von Polizei und Justiz sein damaliger "Ziehsohn" und dessen Halbbruder identifiziert.

Dieser Ziehsohn stand auch im Verdacht, als Hehler zu fungieren. Dieser Anklagepunkt wurde im Rahmen des Mordprozesses jedoch fallen gelassen, weil er sich auf den Strafrahmen nicht mehr ausgewirkt hätte. Aber genau darum geht es nun in dem aktuellen Verfahren vor der Amtshaftungskammer am Landgericht München I.

Was der verurteilte Mörder vom Freistaat fordert

Der Pilotenkoffer voller Schmuck und Münzen wurde damals zwar bei einem Bekannten dieses "Ziehsohns" gefunden, war von der Staatsanwaltschaft trotzdem aber dem Mordverdächtigen zugeordnet worden. Juristisch kompliziert sind auch die Zeitabläufe. Das Gericht hatte den "dinglichen Arrest" über das Vermögen des damaligen Angeklagten 1993 angeordnet. Allerdings wurde der Kofferinhalt erst später im Jahr 2011 versteigert. Der Anspruch der Staatskasse auf die Verfahrenskosten war da bereits länger als zehn Jahre verjährt.

Der Sedlmayr-Mörder begehrt nun im Wege einer Stufenklage Auskunft, Herausgabe noch vorhandener Gegenstände oder der Verwertungserlöse, sowie die Feststellung , dass der Freistaat zu Schadensersatz verpflichtet sei. Der beklagte Staat bleibt dabei: Der Kläger sei nicht Eigentümer der Gegenstände gewesen - es handele sich um Hehlerware. Die Pfändung sei wirksam, weshalb die Verwertung auch noch nach Verjährung der Forderung möglich sei. Ein Vorschlag des Klägeranwalts, sich den Schaden fifty-fifty zu teilen, traf eher auf Skepsis. Das Verfahren wird fortgesetzt.

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Quelle:
SZ vom 24.09.2015
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