Ein Verschwörungsgläubiger ruft seine Anhänger per Telegram-Messenger dazu auf, Behörden und Arztpraxen zu stören. Seine Leser sollen die Stellen „bombardieren“, um sie mit Telefonaten und Mails „kaltzustellen“. Sie bedrohen, beleidigen und nötigen Mitarbeiter bestimmter Behörden. Nun muss der Betreiber des Telegram-Kanals dafür voraussichtlich ins Gefängnis. Das Landgericht München I hat ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Das Gericht hat den Betrieb des Kanals als Betätigung in einer kriminellen Vereinigung gewertet, wie die dpa mit Bezug auf eine Mitteilung des Gerichts berichtet. Der Angeklagte sei der Rädelsführer gewesen, ein Anhänger einer „kruden Mischung von Verschwörungstheorien, die sich unter anderem an der sogenannten Reichsbürgerszene orientierten“, heißt es.
Der Kanal habe zudem die Möglichkeit für die Mitglieder eröffnet, sich aktiv zu beteiligen. Der Angeklagte habe den Kanal genutzt, um öffentlich zu Straftaten gegen Behörden aufzufordern, deren Handlungen ihm nicht gepasst hätten.
Die Anrufe der Follower des Kanals hätten zu erheblichen Einschränkungen geführt, manche Behörden seien sogar über mehrere Tage geschlossen gewesen. Einige Betroffene hätten zudem erhebliche psychische Beeinträchtigungen erlitten. Auch der Angeklagte selbst habe Mitarbeiter von Behörden und Arztpraxen „mit unflätigen Ausdrücken“ beleidigt.
Die zuständige Strafkammer hat ihn neben der Betätigung in einer kriminellen Vereinigung in einer Vielzahl anderer Straftaten schuldig gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.