Landgericht München:Prozess um Vergewaltigung beginnt neu

  • In einem Prozess um eine mögliche Sexualstraftat steht Aussage gegen Aussage.
  • Der Angeklagte sagt, der Sex nach einer Club-Nacht sei einvernehmlich gewesen. Das angebliche Opfer sieht das anders: Sie habe irgendwann doch nicht mehr gewollt und das auch gesagt.
  • Ein früheres Urteil, in dem der Angeklagte zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden war, hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben.

Von Stephan Handel

Es steht Aussage gegen Aussage - für ein Gericht ist das die schwierigste Konstellation, bei Sexualstraftaten aber auch der Normalfall: Mutmaßlicher Täter und mutmaßliches Opfer, sonst ist meistens niemand dabei, der als Zeuge vor Gericht Klarheit bringen könnte. Dass die Abwägung zwischen den Einlassungen, zwischen der Glaubwürdigkeit der Beteiligten, nicht immer gelingt, das zeigt ein Verfahren, das am Donnerstag vor dem Landgericht München I begann.

Aber was heißt "begann"? Der Vorfall, um den es geht, begab sich im Dezember 2014. Fast ein Jahr benötigte schon die Staatsanwaltschaft, um eine Anklage fertigzustellen, noch einmal länger als ein Jahr dauerte es dann bis zu einem Urteil. Das aber hob der Bundesgerichtshof Im Oktober 2017 auf, nun beginnt alles noch einmal von vorne.

Einen Tag nach Weihnachten 2014 war der jetzige Angeklagte, mittlerweile 28 Jahre alt, mit drei Kumpels aus Nordrhein-Westfalen nach München gefahren, sie wollten shoppen, feiern, Spaß haben. Am Abend gingen die Männer in den Crown's Club in der Rosenheimer Straße und dort in den VIP-Bereich, für den offenbar jeder wichtig genug ist, der genügend Geld dabei hat. Es gab Wodka und Whiskey flaschenweise, irgendwann trafen die vier Männer auf zwei Frauen, es wurde getanzt, geflirtet und getrunken.

Irgendwann, so die Darstellung des Angeklagten, war er sich mit einer der beiden Frauen einig: Er ging mit ihr zur Damentoilette, wo die Toilettenfrau gegen 20 Euro bereit war, auch den Mann einzulassen. Schnell, so sagt er, habe man aber festgestellt, dass das doch nicht so bequem war und dass es in einem Hotelbett angenehmer sein könnte. Mit dem Taxi fuhren sie in ein Hotel in der Nähe des Deutschen Museums.

Von hier an gehen die Schilderungen fundamental auseinander. Der Angeklagte sagt, der Sex sei einvernehmlich gewesen, wenn auch wild: "Nix Blümchen." Nach einer Stunde etwa sei ihm die Kondition ausgegangen, die Frau habe sich angezogen, verabschiedet und sei gegangen. Er selbst habe sich frisch gemacht und sei dann in das Hotel zurückgekehrt, in dem er mit seinen Freunden logierte - ein One Night Stand, so seine Schilderung des Verlaufs der Nacht.

Die Frau jedoch ging zur Polizei und zeigte ihre Club-Bekanntschaft an - nach anfänglichen Küssen habe sie irgendwann doch nicht mehr gewollt und das auch deutlich gesagt, woraufhin sie der Mann mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe. An die Episode in der Toilette konnte sie sich nicht mehr erinnern.

Im ersten Verfahren verurteilte das Landgericht den Angeklagten zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten - obwohl nicht nur der Verteidiger, sondern auch der Staatsanwalt Freispruch beantragt hatten. Dieses Urteil jedoch hob der Bundesgerichtshof auf. Er nannte die Beweiswürdigung lückenhaft und warf dem Gericht vor, "sich aufdrängende Umstände nicht ausreichend bedacht" zu haben, so etwa die Aussage der anderen Frau, sie habe ihre Freundin "noch nie so willig" wie an jenem Abend gesehen. Deshalb beginnt das Verfahren nun noch einmal von neuem. Das angebliche Opfer blieb am ersten Tag - unter Ausschluss der Öffentlichkeit - bei den bereits früher geschilderten Vorwürfen, der angebliche Täter beschrieb das Geschehen erneut als einvernehmlich - es steht Aussage gegen Aussage.

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