Landgericht München:Prozess um Wiesn-Messerstecherei: Opfer sollte Geld für falsche Aussage bekommen

Prozess wegen versuchten Mordes

Die angeklagte Melanie M. mit ihren Anwälten beim Prozess im Landgericht München.

(Foto: dpa)
  • Nach einem Oktoberfestbesuch im Jahr 2015 verletzte Melanie M. einen Lastwagenfahrer mit einem Messer.
  • Nun hat das Landgericht München die 34-Jährige zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt.
  • Auch ihr Lebensgefährte wird sich vor Gericht verantworten müssen: Er hatte offenbar einem Zeugen, der zu Gunsten der Angeklagten aussagen sollte, Geld geboten.
  • Die Verteidiger geraten nun ebenfalls ins Visier der Staatsanwaltschaft.

Von Christian Rost

Melanie M. muss viereinhalb Jahre in Haft. Das Schwurgericht am Landgericht München I hat die 34-Jährige am Mittwoch wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Die Mutter dreier Kinder hatte zugegeben, einen Wiesn-Gast im vergangenen Jahr vor dem Käfer-Promizelt mit einem Klappmesser verletzt zu haben. Der Lastwagenfahrer erlitt eine schwere Stichwunde, verlor literweise Blut, ihm musste die Milz entfernt werden. Nach der Tat warf Melanie M. das Messer weg und ging mit ihren Freunden in die Münchner Nobel-Disco P1.

Im Anschluss an die Urteilsverkündung kam es zu einer schweren Schelte für die Verteidiger der Angeklagten. Der Vorsitzende Richer Norbert Riedmann sprach von einem Skandal, weil diese versucht hatten, die Aussagen des Opfers zu kaufen. Die Verteidiger hätten dem Opfer ein Schriftstück vorgelegt, das der Lastwagenfahrer unterschreiben hätte sollen. Darin hätte er bestätigt, dass Melanie M. in Notwehr gehandelt habe - und dafür 125 000 Euro bekommen. Das lehnte der Mann jedoch ab.

Zudem deutete das Gericht an, dass die Verteidiger auch in einem weiteren Fall von Beeinflussung ihre Finger im Spiel gehabt haben könnten. Ein Zeuge aus der Schweiz hatte vor Gericht eine Falschaussage zugegeben und eingeräumt, er sei gekauft worden. Insgesamt 200 000 Euro seien ihm für seine entlastende Aussage geboten worden. Der Verlobte der Angeklagten, ein Hamburger Millionär, wurde daraufhin vorübergehend festgenommen und wird sich dafür ebenfalls verantworten müssen. M.s Verteidiger sollen den vermeintlichen Entlastungszeugen gebrieft haben, so der Verdacht. Die Staatsanwaltschaft wird sich nun mit dem Vorwurf beschäftigen, die Anwaltskammer ist eingeschaltet.

Melanie M. muss unterdessen wegen Fluchtgefahr weiter in Haft bleiben. Bei seinem Urteil blieb das Gericht sehr nah an den Forderungen der Staatsanwaltschaft: Die hatte auf fünf Jahre Haft wegen versuchten Totschlags plädiert. Anders als die Verteidigung sah das Landgericht keine Notwehrsituation gegeben. Es glaubte der Aussage des Opfers: Der Mann sei nach dem Wiesn-Besuch zwar sehr aggressiv und rassistisch beleidigend gewesen, habe die Angeklagte aber nicht attackiert. Es habe keine Zeugen gegeben, die den Angriff gesehen oder die Hilfeschreie von Melanie M. gehört hätten.

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