Prozess in MünchenMann attackiert im Wahn WG-Genossen mit Messer

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Im Zustand einer paranoiden Wahnvorstellung hatte ein Angeklagter seinen Mitbewohner attackiert. Nun muss er sich deswegen vor dem Münchner Landgericht verantworten.
Im Zustand einer paranoiden Wahnvorstellung hatte ein Angeklagter seinen Mitbewohner attackiert. Nun muss er sich deswegen vor dem Münchner Landgericht verantworten. Sven Hoppe/dpa

Der psychisch erkrankte Täter war zuvor schon im Wohnhaus durch rabiates Verhalten aufgefallen. Muss er nun dauerhaft in eine geschlossene Einrichtung?

Von Susi Wimmer

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Herbert F. (Name geändert) fährt sich immer wieder mit der Hand über Augen und Stirn, sein Haar ist zerzaust, der Blick leer, er wirkt brüchig, wie in Einzelteile zerlegt. „Es ist Blödsinn, den ich da gemacht habe“, sagt er. Allerdings ein Blödsinn, der für seinen Mitbewohner tödlich hätte enden können: Im Zustand einer paranoiden Wahnvorstellung hatte sich der 40-Jährige ein riesiges Küchenmesser gegriffen, war damit auf seinen WG-Partner losgegangen und hatte ihn im Brustkorbbereich getroffen. Jetzt sitzt Herbert F. wegen versuchten Totschlags vor der 19. Strafkammer am Landgericht München I und fragt sich, „warum das so passieren musste“.

Man mag es sich nicht vorstellen, wie es ist, psychisch schwer erkrankt zu sein, unter Sinnestäuschungen zu leiden, Stimmen zu hören, die einem sagen, man solle aus dem Fenster springen. Oder Dämonen, so wie Herbert F. dem psychiatrischen Sachverständigen Dirk Tasche erzählte, die jede Nacht wiederkehrten und ihm das Gefühl vermittelten, er würde in der Hölle brennen.

Herbert F. hat ein bewegtes Leben hinter sich und Ende 2024 versuchte er wieder einmal, im Berufsleben Fuß zu fassen. Allerdings wollte der gelernte Altenpflegefachmann keinen Beruf mehr ausüben, bei dem er mit Menschen zu tun hätte. Als „Kodierkraft“ habe er arbeiten wollen, sagte er dem Gutachter, also ein reiner Schreibtischjob in einer Klinik zur Erfassung von ärztlichen Leistungen. Im Dezember 2024 zog er bei einem anderen Mann in ein WG-Zimmer in Steinhausen ein.

Dort allerdings verschlimmerte sich sein Zustand. Einmal, so hält ihm der Vorsitzende Richter Markus Koppenleitner vor, habe er dort eine Tür eingetreten, die Polizei sei mehrfach vor Ort gewesen. Auch die Nachbarn hätten sich beschwert, weil er nachts laut schreiend aufgewacht sei. „Warum haben Sie Ihre Tabletten nicht genommen?“, fragt der Richter. „Mir ging es nicht gut mit den Medikamenten“, behauptet F., „ich konnte damit nicht schlafen.“

Ende April des vergangenen Jahres eskalierte die Situation: Laut Anklage kam der WG-Mitbewohner vom Einkaufen nach Hause, stellte die Sachen in der Küche ab und wollte in sein Zimmer gehen. Herbert F. jedoch nahm etwas anderes wahr. Ein Gefühl habe ihm gesagt, dass Herr H., der Freund seiner Ex-Frau, sich in der Wohnung befinde. „Er kommt und will mich abschlachten“, habe er gedacht. Deshalb habe er sich aus der Küchenschublade ein Messer gegriffen. „Hat diese Person Sie bedroht?“, will der Richter wissen. „Nein“, antwortet der Beschuldigte, „für mich war das der Herr H.“

Manche Szenen sehe er heute nur noch verschwommen, aber „ich habe auf ihn eingestochen“, räumt Herbert F. ein. Der Geschädigte lebt mittlerweile in den USA und wird zum Prozess nicht erscheinen. In seiner polizeilichen Vernehmung aber soll er von mehreren Stichbewegungen gesprochen haben. „Daran kann ich mich nicht erinnern“, meint F. Es kam zum Gerangel, das sich ins Treppenhaus verlagerte, der Geschädigte konnte dem Angreifer das Messer entwinden und sich in die Wohnung einer Nachbarin flüchten.

Herbert F. ging anschließend in die Wohnung zurück. „Ich fühlte mich nicht mehr bedroht, ich fühlte mich besser.“

Das Opfer erlitt eine etwa zwei Zentimeter tiefe Stichverletzung am rechten Brustkorb, auf Höhe der Leber, zudem Schnittverletzungen an den Händen, die er sich beim Griff nach dem Tatmesser zuzog.

Die 19. Strafkammer wird nach der Beweisaufnahme entscheiden, ob Herbert F. dauerhaft in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung bleiben muss. Schon seit Jahren, so führt der psychiatrische Gutachter aus, habe F. immer wieder unter Depressionen und psychotischen Zuständen gelitten, sei in Kliniken gewesen. Zuletzt sei er an paranoider Schizophrenie erkrankt. Jetzt gehe es ihm gut mit den Medikamenten, erklärt Herbert F. „Hauptsache, die Halluzinationen kommen nicht wieder.“

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