Landgericht München:Pädophiler legt Geständnis ab

Er sei Mitglied eines internationalen Kinderschänderrings gewesen - das hat Stephan B. vor dem Landgericht gestanden. Eigener Missbrauch konnte dem Münchner allerdings nicht nachgewiesen werden.

Christian Rost

Ein Mitglied eines internationalen Kinderschänderrings, der unter dem Namen "Dreamboard" im Internet Fotos und Videos von brutalen Übergriffen auf kleine Kinder verbreitete, muss sich am Landgericht München I verantworten.

Der Münchner Stephan B. legte zum Prozessauftakt am Montag ein Geständnis ab. Im Gegenzug sagte ihm das Gericht eine Haftstrafe von wenigstens vier Jahren und zehn Monaten und maximal fünf Jahren zu. Der 45-Jährige muss sich einer Sexualtherapie unterziehen.

Die Ermittlungen gegen den Kinderschänderring, der im Juni 2010 etwa 600 Mitglieder weltweit hatte, gingen von den USA aus. "Die Mitglieder dieses verbrecherischen Netzwerkes teilten einen wahnsinnigen Traum, die größte Online-Gemeinde zur Förderung des Kindesmissbrauchs zu schaffen. Aber für ihre Opfer war dies nichts anderes als der pure Albtraum", sagte US-Justizminister Eric Holder, als Fahnder im Mai 2011 in 14 Staaten gegen 72 Hauptverdächtige vorgingen.

Auch der Versicherungskaufmann B. aus München gehörte zur höchsten Mitgliedsebene von Dreamboard. Er lud unter dem Pseudonym "Gonzo" 165 Mal kinderpornographische Bild- und Videodateien in einen sogenannten "Super-VIP-Bereich" des Netzwerks. Dieser Bereich war speziell durch Passwörter vor dem Zugriff von Ermittlungsbehörden geschützt worden.

Die Bilder zeigten fast ausschließlich den Missbrauch von Kleinkindern. Ein Großteil der Nutzer soll sich selbst an den Kindern vergangen und die Taten gefilmt haben. In den USA sind Mitglieder des Rings zu Haftstrafen zwischen 20 und 30 Jahren verurteilt worden.

Dem Münchner konnte kein eigener Missbrauch nachgewiesen werden. Der Mann war bis Mitte der neunziger Jahre verheiratet, hat eine Tochter und lebte zuletzt in Giesing. Das Geständnis, das er über seinen Verteidiger ablegte, war umfassend. B. bestritt aber, als Moderator steuernd tätig gewesen zu sein.

Zu seinem Privatleben wollte sich B. nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit äußern. Bevor das Gericht ein Urteil fällt, wird am Donnerstag noch ein Ermittler des Bundeskriminalamtes gehört.

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